DPAM INVEST B SA
Publikumsfonds (SICAV) nach belgischem Recht, der die Bedingungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllt
Rue Guimard 18-1040 Brüssel
Handelsregister (RPM) Brüssel – MwSt. BE0444.265.542
Einladung der Anteilinhaber zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
Die Anteilinhaber der Sicav DPAM INVEST B SA werden hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 22. August 2018 um 16:00 Uhr am Sitz des Notariats Sophie Maquet und Stijn Joye, Avenue Louise 350, 1050 Brüssel abgehalten wird, um über folgende Tagesordnung zu beraten und abzustimmen:
A. Tagesordnung der Versammlung
1. |
Antrag auf Änderung von Artikel 9 der Satzung, um die Beschlüsse des Verwaltungsrates vom 14. Juni 2018 in Bezug auf die Anpassung der Definitionen der Anteilsklassen ohne Änderung der Definition für verbindlich zu erklären und insbesondere:
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2. |
Antrag auf Streichung der Klassen R, S, T und U des Artikels 9 der Satzung. Der Verwaltungsrat weist darauf hin, dass diese Anteilsklassen von Anlegern nicht mehr nachgefragt werden, und schlägt vor, die Klassen zu schließen und aus der Satzung und dem Prospekt zu streichen. Für die Klassen U und T liegen bisher noch keine Zeichnungen vor. |
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3. |
Hinzufügung der neuen zusätzlichen Anteilsklassen gemäß dem in Artikel 8 Abs. 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 3. August 2012 festgelegten Verfahren. |
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4. |
Antrag, den Verwaltungsrat mit allen Vollmachten auszustatten, die für die Durchführung der in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlüsse erforderlich sind, und den beurkundenden Notar in dem für die Koordinierung der Satzung der Gesellschaft erforderlichen Umfang zu ermächtigen. |
Der vollständige Text der geplanten neuen Satzung und des Prospekts sind kostenlos am Sitz der Gesellschaft, Rue Guimard 18, B-1040 Brüssel, Belgien, erhältlich.
Die Anteilinhaber, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen möchten, werden gebeten, diesbezüglich den Vorschriften in Artikel 19 der Satzung der Sicav Folge zu leisten. Namensanteile oder vom zugelassenen Kontoführer ausgestellte Bescheinigungen und eventuelle Vollmachten müssen spätestens drei Werktage vor dem Tag der Versammlung bei Instituten hinterlegt werden, die als Zahlstellen fungieren.
Die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung ist gegeben, unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Anteile.
B. Sonstige Mitteilungen an die Anteilinhaber
Folgende Klassen werden aufgrund fehlendem Interesse der Anleger deaktiviert und aus dem Prospekt genommen:
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die Klassen „I“ aller Teilfonds, für die im Prospekt ein ISIN-Code angegeben ist. Für diese Anteilsklassen liegen bisher noch keine Zeichnungen vor. |
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Die Klassen „F USD“ und „L USD“ im Teilfonds DPAM INVEST B Equities World Dividend. Für diese Anteilsklassen liegen bisher noch keine Zeichnungen vor. |
Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen und die letzten periodischen Berichte der Sicav sind auf Französisch, Niederländisch und Englisch kostenlos bei den Instituten erhältlich, die als Zahlstelle fungieren, oder auf der Website https://funds.degroofpetercam.com
Zahlstelle in Belgien: Caceis Belgium SA, Avenue du Port 86c, b 320, B- 1000 Brüssel, oder Banque Degroof Petercam SA, Rue de l’Industrie 44, 1040 Brüssel, oder
Weitere Korrespondenten: Deutschland: Informationsstelle: Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D- -20095 Hamburg.
Der Verwaltungsrat
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