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Dr. Angela Merkel – Bekanntmachung einer Entscheidung der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes

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Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes

Vom 23. August 2022

Frau Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, ein Buchprojekt aufnehmen sowie anlassbezogen als Rednerin bei öffentlichen Veranstaltungen tätig werden zu wollen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. Juli 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen die Aufnahme dieser Tätigkeit nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen.

Berlin, den 23. August 2022

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Seedorf

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