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Dr. Gerd Nobbe – Ombudsmann der BKS e.V. – kann ein Mann mit so einer Vergangenheit Ombudsmann sein

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Wir gehören ausgewiesenermaßen nicht zu den Freunden der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing aus Frankfurt, dem Verband der „Heuschrecken in Deutschland“. Unsere Berichterstattung dazu findet sich seit Jahren im Internet. Kritisch sehen wir auch den Ombudsmann der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing, Dr. Gerd Nobbe, der sich selber in der Vergangenheit einmal selber als „zahnlosen Tiger“ gesehen hat.

In einem Internetartikel aus dem Jahre 2014 gibt es weiteres interessantes über Dr. Nobbe zu lesen Zitat:

GoMoPa® – der Finanznachrichtendienst  www.gomopa.net- Pressemeldung vom
23.04.2014
Bankrechtliche Vereinigung verzockte 70.000 Euro am Grauen Kapitalmarkt DR. Gerd Nobbe, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof – Kaum zu glauben, aber wahr: Der ehemalige Vorsitzende des bankenfreundlic hen Bankensenats des BGH fällt selbst auf Lehmann Brothers Zertifikate rein und verzockt das Vermögen der bankrechtlichen Vereinigung. Wie www.gomopa.net berichtet, hat er vorher mit bankenfreundlichen Rechtssprechungen das Ersparte von Tausenden von Verbraucheranlegern mit erfolgreich vernichtet.
http://geldhahn-zu.de/div/gomopa-_-richter-gerd-nobbe-_-bgh
Das solch ein Mann einer BKS e.V. natürlich recht kommt, das kann man sich sicherlich denken, aber die BKS e.V. schadet sich durch solche Personen in ihren Reihen sicherlich mehr, als sie Anerkennung für die Berufung eines solchen Mannes bekommt. Nun, da das, so vermuten wir, eh nur ein „Feigenblatt“ gegenüber der Öffentlichkeit ist, wird die Vereinigung die Kritik zwar lesen, aber letztlich wegstecken und sicherlich nichts verändern. Was erwartet ein Verbraucher auch von einer „Heuschreckenvereinigung“ – mal ehrlich?
http://www.finanzen.net/eurams/bericht/Gelbe-Karte-fuer-den-Richter-1304933

1 Komment

  • Kann ein Mann mit solcher Vergangenheit Ombudsmann sein? Ich kann – aus meiner Sicht – eine Antwort geben. Ich habe gerade einen Schiedsspruch von Herrn Dr. Nobbe erhalten. Nicht die Entscheidung selbst ist erschreckend (wenn auch nicht erfreulich), sondern die Art und Weise der Begründung, das Ignorieren der Nicht-Banken-Position und – vor allem – das Fehlen jeglicher Bereitschaft, lösungsorientiert zu arbeiten. Tenor und Duktus des gesamten Schiedsspruchs: Die Bank hat in allem Recht. Derjenige, der die Bank kritisiert, ist der böse Bube. Der Schiedsspruch strotzt vor Belehrungen, Abkanzelungen und einseitigen Behauptungen. Mein Urteil: Dieser Mann ist als Ombudsmann untragbar.

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