Mit Verlaub Herr Dr. Sieger, auch wenn das nur ein spontaner Gedanke ist, aber er hat sicherlich seine Berechtigung. Sie geben auf ihrer Homepage lichtundservice.com Betriebsinterna der DLM weiter, aber wesentlich gravierender ist doch die Veröffentlichung des Gutachtens, Teile davon, der Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Mensch Herr Dr. Sieger, sie laufen mit dem Kopf derzeit voll vor die Wand und ganz ehrlich gesagt, Ihre Kopfschmerzen danach möchte ich dann wirklich nicht haben. Hierzu gibt es klare Aussagen im Strafgesetzbuch, sehr geehrter Herr Dr. Sieger, 353d Nr. 3 StGB, und ich bin mir sicher, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg, sobald sie davon erfährt, sicherlich hier nicht tatenlos zusehen wird.
Mit Verlaub, man kann noch so nachtragend sein, aber irgendwo muss man dann auch mal sich doch Gedanken darüber machen, was man tut. Bei Ihnen habe ich im Moment das Gefühl, dass man Ihnen den Film senden kann, „denn sie wissen nicht was sie tun“.
Ehrlich, Herr Dr. Sieger, ich habe manchmal ein großes Maul und arbeite auch oft hart an der Grenze des Erlaubten, aber ich überschreite sie nicht, da ich weiß, welche Konsequenzen das haben kann. Lassen Sie sich da einmal von einem Strafrechtler beraten.
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