Startseite Vorsicht BAFIN Dr. Hönle AG: BaFin verhängt Bußgelder wegen Verstößen gegen Marktmissbrauchsverordnung
BAFIN

Dr. Hönle AG: BaFin verhängt Bußgelder wegen Verstößen gegen Marktmissbrauchsverordnung

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. August 2024 gegen die Dr. Hönle AG eine Geldbuße von insgesamt 200.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte gegen Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) sowie des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Konkret ging es um die unterlassene Veröffentlichung von Insiderinformationen und fehlende Angaben zur Verfügbarkeit des Jahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2020/2021.

Die Dr. Hönle AG gab eine wesentliche Insiderinformation, die den Aktienkurs hätte beeinflussen können, nicht wie vorgeschrieben öffentlich bekannt. Zudem versäumte es das Unternehmen, rechtzeitig mitzuteilen, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht zugänglich sei. Diese Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizitätspflichten gemäß Artikel 17 Absatz 1 der MAR und gegen die Finanzberichterstattungspflichten nach dem WpHG führten zu den Sanktionen.

Hintergrund der Sanktionen

Ad-hoc-Publizitätspflicht:
Unternehmen, die am organisierten Markt Wertpapiere ausgeben, sind verpflichtet, Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen. Dies soll verhindern, dass Insider durch ungleich verteilte Informationen Vorteile beim Handel erlangen und Anleger benachteiligt werden. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Finanzberichterstattungspflichten:
Die Veröffentlichung der Finanzberichte, wie etwa des Jahresabschlusses, ist eine wichtige Voraussetzung für die Transparenz gegenüber Anlegern. Wenn ein Unternehmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Veröffentlichung dieser Berichte nicht nachkommt, drohen Bußgelder.

Die verhängte Geldbuße ist rechtskräftig, und die BaFin betonte, dass Verstöße gegen Transparenzpflichten ernsthafte Konsequenzen für Unternehmen haben können.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt: Vorsicht vor der Website marketstradeltd.com – Identitätsdiebstahl aufgedeckt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website...

BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...