Ja, als Rechtsanwalt muss man dann und wann auch mal mit „kleinen Brötchen“ zufrieden sein, auch einmal Erfolge feiern, wo man den Prozess zu 66% verloren hat.
Dr. Brost mag sich auch gedacht haben „Kleinvieh bei Erfolgen macht auch Mist“. Womit ich werbe, ist doch wurscht. Sven Donhuysen, heute Sven Kaufmann hieß der Mandant von der Kanzlei wo Dr. Brost damals war. Einer übrigens sehr angesehenen Kanzlei in Deutschland.
So richtig erfolgreich war Dr. Brost dann aber in dem Prozess nicht, denn eigentlich hätten wir uns, als Beklagte, mit dem Ergebnis 2/3 zu 1/3 zufriedengeben können. Wir fühlten uns dann zum 3/3 im recht und haben gegen das eine fehlende Drittel Berufung beim OLG Dresden angestrengt. Diese Berufung wurde dann abgelehnt. So haben wir Dr. Brost einen „Erfolg geschenkt“ damit er auch mal glänzen konnte.
Ähnlich war es bei einem Vorgang vor dem LG Düsseldorf, dort hatte das Gericht zwar eine einstweilige Verfügung für eine Aussage erlassen aber dagegen befinden wir uns immer noch in der Berufung.
Der Mandant von Dr. Brost für uns ein „Windhund“, um das auch mal deutlich zu sagen hatte sich ein Kapitalanlageprodukt bei Dr. Werner Financial kreieren lassen. Kein Produkt was von der BaFin gestattet wird, sondern welches Ausnahmegenehmigungen zum Geldeinsammeln nutzt.
Dort gab es einen Hinweis des Mandanten von Dr. Brost, wo er selbst hatte, veröffentlichen lassen, was wir aber auch nachweisen können. Er hatte aber behauptet „da hätte er nicht veröffentlichen lassen“. Nun klären wir das in der Hauptsache und schauen mal, ob wir dann groß Werbung mit dem verlorenen Prozess von Dr. Brost machen können.
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