Es war ein Prozess in Sachen Auxilium vor dem LG Düsseldorf, jetzt aber ein Prozess, den wir angestrengt hatten in der Sache. Nun hat das Landgericht Düsseldorf uns mitgeteilt, dass in diesem Verfahren für uns entschieden wurde. Prima, bedenkt man aber den Aufwand, um was wir uns in der Sache auf Veranlassung des Unternehmens AUXILIUM aus Berlin hier überhaupt vor Gericht streiten, da fragt man sich dann doch „gibt es nichts wichtigeres im Leben“?
Bei solchen Prozessen insgesamt haben wir immer das Gefühl, dass man sich hier aus unserem Artikel ein Element heraussucht, bei dem man denkt, vor Gericht erfolgreich sein zu können.
Dabei auch das einmal ganz klar gesagt ist, sind das oft „Nebenkriegsschauplätze“ und nicht von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen, denn selbst wenn das Unternehmen einen solchen Prozess gegen uns gewinnen sollte, der Artikel im Ganzen verschwindet nicht und damit auch das Suchergebnis bei Google nicht.
Um das geht es dann eben auch oft, nicht unser kritischer Artikel ist oft Anlass zu einer anwaltschaftlichen Tätigkeit, sondern dass unser Artikel bei Google so weit oben bei der Suche auftaucht. Mit Verlaub, dafür können wir dann wirklich nichts.Leider heiße ich nicht Thomas Google, was man mir manchmal unterstellt.
Nun hat Dr. Brost von der Kanzlei BrostClassen natürlich noch die Möglichkeit, weitere Rechtsmittel einzulegen, aber der Mandant von der Kanzlei BrostClassen sollte einmal darüber nachdenken, ob das wirklich Sinn macht, zumal der Streitpunkt von damals an sich heute gar keine Rolle mehr spielt.
Dass Dr. Brost uns nicht mag, weil er schon zu Höcker-Zeiten nicht sonderlich erfolgreich gegen uns war, das wissen wir, aber manchmal sollte man nicht mögliche persönliche Befindlichkeiten in den Vordergrund stellen, sondern Lösungen. Da kann man auch mal zum Telefon greifen, und ja, Herr Dr. Brost, in Leipzig gibt es schon 5G.
Update 12.06.2023: Nach dem eingelegten Rechtsmittel der Auxilium haben sich die Parteien in der Sache mit Hilfe des OLG Köln verständigt und den Streit hinsichtlich der monierten Aussage beigelegt. Sie wird nicht erneut veröffentlicht.
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