Dr. Brost weiss natürlich auch, klappern gehört zum Geschäft, denn auch er muss jeden Monat Rechnungen bezahlen. Da macht sich so manche Schlagzeile möglicherweise als Werbung ganz gut. Nur mit der Richtigkeit einer solchen Schlagzeile hat jener Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost möglicherweise dann wohl so seine Probleme. Möglicherweise auch, weil ihm dann genau diese Schlagzeile fehlen könnte.
In der Tat hatte Dr. Lucas Brost einen kleinen Achtungserfolg gegen uns errungen, allerdings einen Erfolg, den wir von Beginn als „konstruiert“ angesehen hatten. Natürlich lassen wir solche Einstweiligen Verfügungen nicht im Raum stehen, sondern gehen dann in ein sogenanntes Hauptverfahren.
Genau das haben wir gewonnen, ergo würde nun ein seriöser Rechtsanwalt die Mitteilung ergänzen, nämlich darum, dass genau dieses Urteil, was er erstritten hat, nun aufgehoben wurde. Gewonnen haben wir übrigens auch ein Verfahren in selber Sache, das die einstweilige Verfügung aufzuheben ist. Auch das wurde zu unseren Gunsten entschieden vom Landgericht Düsseldorf.
Ich weiß, ist blöd, eine Niederlage einzugestehen Herr Dr. Brost, aber man sollte dann soviel Charakter haben und das dann auch mal eingestehen, auch wenn es schwerfällt. Nun haben wir Rechtsanwalt Dr. Brost aufgefordert, seine Meldung zu ergänzen. Zeit hat er dafür bis zum 20. Februar 2023.
Mitgeteilt haben wir ihm auch, dass es ein Urteil des OLG Frankfurt in einem ähnlichen Sachverhalt gibt. Das entsprechende Aktenzeichen haben wir Herrn Dr. Brost ebenfalls mitgeteilt.
Ob Rechtsanwalt Dr. Brost nun seinen Artikel, wie es korrekt wäre, dann ergänzt, das wissen wir nicht, denn er hat dafür nun ja noch bis zum Rosenmontag Zeit.
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