…wieder möglich ist, ist doch „gefühlt“ eine Niederlage für Ihr Ansinnen. Sie hatten meiner Erinnerung nach ein für mich nicht nachvollziehbares Urteil beim Landgericht Leipzig erreicht, nachdem Trustpilot.de die Möglichkeit der Bewertung Ihrer Mandantin schließen musste.
Ein Urteil der ominösen Leipziger Landgerichtskammer, wo man das Gefühl haben muss, dass Ihre Mandantin da unter „Welpenschutz“ steht.
Aber möglicherweise hat man ja auch bei der Landgerichtskammer des Landgerichtes Leipzig mittlerweile mitbekommen, dass bei Ihrer Mandantin von vielen Kunden berechtigte Kritik geübt wurde. Diese Kritiker zu versuchen, alle „mundtot“ zu machen, dürfte schwierig sein.
Auch bei Google liest man innerhalb der Google-Bewertungen ja auch ab und zu, dass dort Kommentare gelöscht werden. Völlig in Ordnung, wenn diese der Wahrheit nicht entsprechen, aber soweit mir bekannt, prüft Google das ja gar nicht nach. Nun gut, auch diese Situation zeigt doch wieder einmal, sehr geehrter Herr Dr. Brost, dass so mancher kurzfristige Erfolg von Ihnen vor Gericht letztlich dann keinen Bestand hat. Lassen Sie mich anmerken, und das ist auch gut so. Stimmen die Fakten und werden nachweislich belegt, dann muss Wahrheit auch publizierbar sein, auch wenn Ihnen das nicht gefallen mag. Ihre Mandantin, Energie Konzepte Deutschland GmbH, hat es doch letztlich selber in der Hand, endlich ein vernünftiges Kundenbeschwerdemanagement aufzubauen, um genau solche Äußerungen dann im Internet zu vermeiden.
Ich habe aktuell nicht den Eindruck, dass es hier spürbare Fortschritte im Hause EKD gibt. Die Situation im Markt für Solaranlagen wird doch auch für den Vertrieb immer schwieriger, oft geht der Verkauf doch nur noch über den Preis, da bleibt dann auch wenig Spielraum für eine hohe Provision für die Mitarbeiter. Jene Mitarbeiter, die es aber auch scheinbar immer schwieriger haben, einen Kunden zu finden, weil es im Netz, insbesondere bei Google, sehr viele negative Kundenmeinungen gibt. Das bekommt EKD dann eben möglicherweise auch nicht in den Griff.
Nun hoffen wir, dass sich dies möglicherweise im Jahre 2024 verändert, natürlich zum Positiven hin. Wir haben Ihrer Mandantin ja mehrfach unsere Unterstützung angeboten. Eine Reaktion erfolgte darauf bis heute nicht. Nun treffen wir uns Mitte Januar wieder einmal vor dem Landgericht Leipzig, weil Sie uns ja gerne verklagen, weil wir angeblich gegen Ihre Mandantin zum Boykott aufgerufen haben sollen. Mit Verlaub, Herr Dr. Brost, bei all den mir bekannten Kommentaren im Internet, mal ganz ehrlich, muss man da wirklich noch zum Boykott aufrufen? Die Frage können Sie sich selber beantworten.
Wir rufen auch nicht zum Boykott Ihrer Rechtsanwaltskanzlei auf, sagen aber auch hier ganz klar, schauen Sie sich an, welche Erfolge Dr. Lucas Brost wirklich gehabt hat und was er dann für seine Mandanten in Auseinandersetzungen mit uns wirklich erreicht hat. Seien Sie ehrlich, Herr Dr. Brost, sehr überschaubar, oder? Trotzdem Ihnen und Ihren Kollegen eine schöne Weihnachtszeit.
Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...
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