Dr. Lucas Brost ist ein Anwalt, der sich gerne für kleine Erfolge feiern lässt, aber dann zum Beispiel auch nicht den Namen eines Mandanten benennt. Er nennt ihn dann „Schweizer Investor“. Dass dieser Schweizer Investor Millionen von Anlegergeldern vernichtet hat, das verschweigt er. Auch schreibt er nicht, wie viele prozessuale Klatschen er schon von Gerichten in Prozessen gegen uns bekommen hat, würde sich ja auch nicht gut mit werben lassen, denn wer beauftragt schon einen Verliereranwalt.
Nun gut, kommen wir mal zum heutigen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Die Schreckenskammer des Landgerichts Leipzig hatte hier ein unglaubliches Urteil gefällt, gegen das wir natürlich dann vor das OLG in Dresden gegangen sind.
Wir hatten in einem Bericht einen Beitrag des WDR zum Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH kommentiert, den Dr. Brost dann als Boykottaufruf sah. Er hatte dann gegen uns geklagt und vor der Schreckenskammer des Landgerichts Leipzig in erster Instanz sogar unglaublicher Weise dann Recht bekommen. Jeder andere Rechtsgelehrte und Richter, den wir kennen und dem wir das Urteil vorgelegt hatten, hat dann nur den Kopf geschüttelt, so mancher sogar mit dem Hinweis, dass man hier, wenn das Urteil vom OLG aufgehoben wird, rechtlich gegen die Kammer vorgehen sollte.
Genau das werden wir jetzt tun, denn wir wollen hier ganz klar überprüfen lassen, ob hier möglicherweise nicht sogar der Tatbestand einer Rechtsbeugung vorliegen könnte.
Nun also hat Dr. Brost nichts zu feiern und jede Wette, von dieser Klatsche vom OLG Dresden berichtet Dr. Lucas Brost dann sicherlich nicht. Das Thema ist noch nicht abgeschlossen.
Ganz ehrlich, als Rechtsanwalt müssten wir Sie eigentlich unseren Gegnern empfehlen bei den Abfuhren, die Sie dann bekommen haben. Damit Sie zumindest ein wenig schmunzeln können, haben wir durch die KI einmal ein schönes Bild gestalten lassen. Sie wissen ja, wir nehmen die Auseinandersetzungen mit Ihnen sportlich, würden uns aber dann doch wünschen, dass Sie mehr bei de n sachlichen Fakten bleiben würden in so manchem Schriftsatz.
na dann Brost Mahlzeit …eigentlich ist es nur noch traurig….
Schreinbar werden solche Prozesse um des Verfahrens Willen geführt. Denkt da eigenetlich noch irgendjemand an die Kunden der EKD? Anstatt Geld in Anwälte zu investieren, wäre es besser in der Kundenberatung und kritikfreien Leistungserbringung angelegt.
So etwas schafft das Vertrauen, wass man versucht mit TrustPilot Kampagnen aufzubauen.
Da wird sich Mathias H. aber so richtig ärgern. Er hat ja ständig rumposaunt, dass er den Bremer auf Millionen Euro Schadensersatz verklagen wird, wenn das Urteil wegen dem angeblichen Boykottaufruf vom OLG Dresden da ist. Vielleicht sollte er einfach mal weniger Zeit damit zubringen, kritische Journalisten zu verklagen, und sich mehr um die Kunden kümmern.