Startseite Vorsicht Anlegerschutz Dr. Norman Häring von der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung – ob das eine kluge Entscheidung wäre?
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Dr. Norman Häring von der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung – ob das eine kluge Entscheidung wäre?

qimono (CC0), Pixabay
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Insolvenzverwalter sind ein eigenes Völkchen, das wissen auch wir in der Redaktion natürlich seit über 10 Jahren, aber auch wir erleben dann immer noch Überraschungsmomente.

Nicht nur in der Weihnachtszeit. Aber hier kommt der Überraschungsmoment in der Weihnachtszeit, das in Person des Insolvenzverwalters der Vendingjet GmbH. Wir hatten ja bereits unsere Verwunderung zu einer Aktion geäußert.

Möglicherweise war aber das noch nicht alles aus dem Hause Tiefenbacher Insolvenzverwaltung in Heidelberg. Heute hatten wir ein Telefongespräch mit einem Vermittler, der uns begeistert von einem Gespräch mit genanntem Insolvenzverwalter berichtet hat, und man höre und staune, der wohl bereit sei, in einem Zoom-Meeting dem Vertrieb und den Kunden „Rede und Antwort“ zu stehen.

Nun gut, wenn dem so wäre, dann würden wir aber „baff“ sein, denn was wollte der Insolvenzverwalter dann in diesem Zoommeeting sagen, außer dem, was er den Betroffenen schon gesagt hat? Irritiert sind wir aber darüber, dass da der Vertrieb miteinbezogen wird. Was hat der Vertrieb bitte damit zu tun?

Ich hoffe nun, dass es bei dem Wunsch des Vertriebs bleibt und nicht wirklich stattfindet. Aus meiner Sicht wird ein großer Teil der Forderungen eher zweifelhaft als berechtigt sein. Ob Dr. Häring da wirklich vor Gericht gehen wird, wird man abwarten müssen. Ich hoffe aber auch, dass es vor einem Gang zu Gericht da auch noch eine Gläubigerausschusssitzung gibt, um den Sachverhalt so zu klären, dass eventuelle Klagen dann auch Sinn machen. Klagen nur wegen Kosten zu führen, wäre aus unserer Sicht sinnfrei.

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