Startseite Allgemeines Dr. Normann Häring Insolvenzverwalter der Vendingjet GmbH – Wir wenden uns einmal an das Insolvenzgericht
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Dr. Normann Häring Insolvenzverwalter der Vendingjet GmbH – Wir wenden uns einmal an das Insolvenzgericht

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Auch das etwas, was wir in unserer langen Tätigkeit so noch nicht erlebt haben. Da fällt der eine Insolvenzverwalter dem anderen Insolvenzverwalter in den Rücken.

Das zudem dann auch noch im eigenen Haus. Da fällt einem die alte Toyota Werbung wieder ein! „Nichts ist Unmöglich!“ Was wir aber nicht verstehen ist auch, dass der Insolvenzverwalter, dem man da im eigenen Haus in den Rücken fällt, das dann mitmacht, denn er sitzt eigentlich im Gläubigerausschuss der insolventen Vendingjet Gesellschaft.

Nachdem uns nun viele Anrufe von betroffenen Anlegern erreicht haben, wollen wir den Sachverhalt nun auch einmal dem zuständigen Insolvenzgericht in Rottweil kundtun. Das ist dann möglicherweise die beste Stelle, um das auch zu klären.

Mittlerweile haben uns rund 15 Anleger kontaktiert, die auch ein Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters bekommen haben, in dem er erhaltene Mieten zurückfordert.

Zu Unrecht wie unsere Gesprächspartner meinen, denn der andere Insolvenzverwalter aus dem Hause Tiefenbacher hat Ihnen doch deutlich gesagt das man Eigentum an dem Automaten habe, warum soll ich also, wenn ich Eigentümer bin, dann zu Recht erhaltene Mieten zurückbezahlen. Für Automaten, die es nicht gibt, mag das ja noch nachvollziehbar sein, aber für Automaten die nachweisbar einen Eigentümer haben?

Möglicherweise treten aber für die Eigentümer der Automaten, möglicherweise auch für die Vermittler, noch wesentlich größere Probleme auf. Da recherchieren wir derzeit genau hinterher, können aber so viel bereits jetzt sagen,

Führen unsere Recherchen zu dem Ergebnis, welches wir erwarten, dann reden wir hier von einem Riesenproblem für alle Vermittler von der Haftung her.

Hier gibt es von Seiten eines norddeutschen Gerichtes eine Rechtsauffassung, die dieses Investment dann sogar zu einem Investment mit Totalverlustrisiko machen würde. Ob die Vermittler darüber ihre Anleger aufgeklärt haben, wird dann spannend sein herauszufinden.

Vermittler, mit denen wir Kontakt hatten, waren immer der Meinung, dass es hier kein Totalverlustrisiko geben würde, da ein Sachwertinvestment. Das sieht dieses norddeutsche Gericht aber völlig anders. Spannend!

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