Nicht jedes Unternehmen gerät in unseren Fokus, sehr geehrter Herr Dr. Rene Nitsche. Erst wenn sich User bei uns in der Redaktion zu einem Unternehmen melden, wie in Ihrem Fall, fangen wir an, uns mit dem Unternehmen und seinem Führungspersonal zu beschäftigen.
Wir stellen dann auch immer, wie auch bei Ihnen, natürlich eine Presseanfrage. Kluge Unternehmer beantworten unsere Presseanfrage, damit wir dann auch einen objektiven Artikel verfassen können, was uns natürlich immer lieber ist.
Sie haben unsere Presseanfrage leider nicht beantwortet, warum auch immer. Das ist Ihre Entscheidung; dann müssen Sie aber auch mit dem Ergebnis leben.
Kommen wir aber dann doch mal zu den Fakten. Richtig in den Fokus unserer Redaktion sind Sie gekommen, sehr geehrter Herr Dr. Rene Nitsche, mit ihrem Unternehmen, weil Sie in dort eine Person beschäftigt hatten, gegen die zu diesem Zeitpunkt bereits seit geraumer Zeit Ermittlungen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft liefen wegen Verdacht des Kapitalanlagebetruges.
Dass wir natürlich auch einmal ein wenig genauer hinschauen, sehen wir als unseren Auftrag an. Wir haben unsere Kritikpunkte aber dann auch genau definiert.
Dass eine Ermittlung natürlich kein Schuldspruch ist, ist selbstverständlich, aber bis zum Zeitpunkt der endgültigen Klärung sollte man solch eine Person nicht in den Führungskader eines Unternehmens aufnehmen.
Alles Punkte, die Sie hätten, wenn von Ihnen gewollt, aus der Welt schaffen können. Konnten Sie es nicht oder wollten Sie nicht? Das wissen wir nicht.
Natürlich, sehr geehrter Herr Dr. Rene Nitsche, ist es manchmal der richtige Weg, solche Dinge dann, wie von Ihnen bereits vor geraumer Zeit in einem Eigeninterview!!! angekündigt, einer rechtlichen Überprüfung/ Klärung zu unterziehen.
Nur, man sollte dies dann bitte auch tun und nicht bei der bloßen Ankündigung belassen.
Es sei denn, sie wissen, dass alles, was wir veröffentlicht haben, auch richtig ist.
Irgendwann fangen die geneigten Anleger dann einmal an zu fragen, „warum die Beiträge immer noch im Internet stehen?“ Halten Sie die Anleger bitte nicht für dumm; die sehen auch, dass wir eine ladungsfähige Adresse in Deutschland haben.
Sie könnten uns also jeder Zeit vor Gericht verklagen, wenn sie meinen, dass unsere Berichterstattung nicht in Ordnung ist.
Bisher scheint Ihre rechtliche Prüfung nicht zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass unsere Artikel nicht korrekt sind. Dies freut uns natürlich um so mehr in der Redaktion.
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