MIG GmbH & Co. Fonds 6 KGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020A. Grundlagen 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs („HGB“) aufgestellt, ergänzend waren die Vorschriften des Gesetzes über Vermögensanlagen („VermAnIG“) sowie des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“) zu beachten. Die MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG ist eine kleine Personengesellschaft i.S.d. § 267 Abs.1 i.V.m. § 264a HGB und hat daher die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften zu beachten. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 S. 4, § 274a und § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Posten in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung mit dem Kurs am Tag des Zugangs. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet. Dabei wurde bei den eingeforderten Einlagen von Kommanditisten einerseits das Alter der Forderungen pauschal und andererseits die Entwicklung zwischen Bilanzstichtag und Aufstellungszeitpunkt (Ausscheiden von Anlegern, Übertragung von Anteilen und Zahlungen) einzeln berücksichtigt. Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, der sich aus dem Börsenpreis am Abschlussstichtag ergibt, angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Nicht eingeforderte Einlagen wurden gemäß §§ 264a, 264c Abs. 2, 272 HGB offen von den Kapitalanteilen abgesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen die Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbar waren und sind jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Finanzanlagen Zur Verbesserung der Klarheit und übersichtlicheren Darstellung wurden eine weitere Untergliederung mit dem Posten GmbH-Anteile im Anlagevermögen vorgenommen. Die Finanzanlagen enthalten Finanzinstrumente, bei denen auf eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund voraussichtlich nur vorübergehender Wertminderung verzichtet wurde. Die Verkehrswerte der Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag wurden mittels eines zukunftsorientierten Gesamtwertverfahrens basierend auf zukünftig erwarteten Cashflows unter Berücksichtigung erwarteter Risiko-Abschläge ermittelt. Sofern der ermittelte Verkehrswert zum Bilanzstichtag geringer ist als der Buchwert des Finanzinstruments und in einem absehbaren, branchenüblichen Zeitraum ein Abgang (Exit) des Finanzinstruments geplant und überwiegend wahrscheinlich ist, wird der voraussichtliche Abgangswert zum Exitzeitpunkt anhand desselben Verfahrens und derselben Planungsgrundlagen unter Berücksichtigung der zum Exitzeitpunkt erwarteten Risiko-Abschläge ermittelt. Soweit der ermittelte Abgangswert höher ist als der Verkehrswert zum Bilanzstichtag, wird keine dauerhafte Wertminderung angenommen. Ist der ermittelte Abgangswert geringer als der Verkehrswert zum Bilanzstichtag, wird von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen und es erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung des Finanzinstruments. Der Buchwert der betroffenen Finanzinstrumente beträgt TEUR 6.754, der beizulegende Verkehrswert zum 31.12.2020 beträgt TEUR 3.318. 2. Anteilsbesitz Die gesonderte Aufstellung der Beteiligungen i.S.v. § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB ist Bestandteil des Anhangs. 3. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Folgende Beträge in der Bilanz betreffen Gesellschafter:
4. Wertpapiere Unter Wertpapieren des UV werden Aktien ausgewiesen, die man im Rahmen der Veräußerung eines Portfoliounternehmens erhalten hat und bei denen keine längerfristige Halteabsicht besteht. 5. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. D. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss 1. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf TEUR 539. Dabei handelt es sich um zugesagte aber nicht passivierte Finanzierungen von Beteiligungsunternehmen. 2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG beschäftigte während des Geschäftsjahrs keine Arbeitnehmer. 3. Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote beträgt 0,88 % (ohne Berücksichtigung von Gutschriften nach § 7 des Gesellschaftsvertrages, Aufwendungen aus Rücktritten, Wertberichtigungen auf eingeforderte Einlagen und weiterbelasteten Kosten). 4. Rückvergütungen Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen. Unterschrift der Geschäftsleitung
München, den 30. Juli 2021 MIG Komplementär GmbH Dr. Rolf Eckhard Jürgen Kosch, Geschäftsführender Kommanditist
* Gezeichnetes Kapital, ggf. inklusive eigener Aktien/Anteile Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Marktentwicklung / Marktbeurteilung Venture CapitalMarktentwicklungNach den vorläufigen Zahlen für das Jahr 2020 des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften entwickelte sich der Markt für Venture Capital wie folgt.1 Investitionen Die Investitionen der in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften (Branchenstatistik) erreichten EUR 8,95 Mrd., nach EUR 13,76 Mrd. im Vorjahr. Davon investierten die Gesellschaften EUR 1,64 Mrd. im Ausland. Im Venture Capital-Segment investierten Beteiligungsgesellschaften mit EUR 1,85 Mrd. rund 18 % weniger als im Vorjahr (EUR 2,26 Mrd.). 654 Unternehmen wurden mit Venture Capital finanziert. Die Transaktionszahl blieb trotz Pandemie mit 134 auf weiterhin hohem Niveau, aber unter dem Vorjahreswert (169). Investitionen nach Branchen Die IKT-Branche (Kommunikation, Computer, Elektronik) liegt mit 39 % der Investitionen wie im Vorjahr mit deutlichem Abstand an der Spitze. Dahinter folgen fast gleichauf die Branchen Unternehmensprodukte/-dienstleistungen und Biotechnologie/Gesundheitswesen sowie Konsumgüter/-services. Bezogen auf die Zahl der finanzierten Unternehmen verteidigte ebenfalls die IKT-Branche den Spitzenplatz mit 390 Unternehmen vor Unternehmensprodukten/-dienstleistungen (Vorjahr 177) sowie Biotechnologie/Gesundheitswesen und Konsumgütern/-services (Vorjahr jeweils 151). Divestments Das Volumen der Beteiligungsverkäufe stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht von EUR 2,71 Mrd. auf EUR 2,85 Mrd. Nachdem 2019 noch Trade Sales der wichtigste Exit-Kanal waren, standen 2020 Verkäufe an andere Beteiligungsgesellschaften mit 44 % des Exit-Volumens an der Spitze. Dahinter folgen Trade Sales mit 16 % und Verkäufe über die Börse (IPO oder Aktienverkäufe) mit 13 %. Divestments aufgrund von Totalverlusten lagen mit EUR 380 Mio. (13,3 %) erneut deutlich über dem Vorjahresniveau (7,9 % bzw. EUR 213 Mio.). MarktbeurteilungDie Mitgliedsunternehmen des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie weitere deutsche Beteiligungsgesellschaften beurteilen den Markt 2020 in einer von KfW Research ausgewerteten Umfrage wie folgt: „Das VC-Geschäftsklima verbessert sich zum Jahresende 2020 deutlich und hat dadurch den coronabedingten drastischen Einbruch vom Jahresbeginn nun gänzlich wettgemacht. Im vierten Quartal legt der Geschäftsklimaindikator des Frühphasensegments um 26,7 Zähler auf 17,0 Saldenpunkte zu. Die Bewertungen der aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartungen verbuchen ähnlich hohe Zugewinne. Der Indikator für die aktuelle Geschäftslage steigt um 28,3 Zähler auf 16,1 Saldenpunkte, der Indikator für die Geschäftserwartung um 25,2 Zähler auf 17,8 Saldenpunkte. Die drei Geschäftsklimaindikatoren zeigen sich also unbeeindruckt vom neuerlichen „Lockdown“ und übertreffen somit den letzten Vor-Corona-Stand. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr lehrten offenbar, dass die Anti-Corona-Maßnahmen die Start-up-Szene weniger in der Breite treffen als zunächst befürchtet. Analog zum Geschäftsklima erreichen die meisten Klimaindikatoren für das Marktumfeld am Ende des Corona-Jahres 2020 höhere Werte als ein Jahr zuvor. So liegen die Indikatoren für Qualität und Stärke des Dealflows jetzt klar im grünen Bereich, während sie Ende 2019 negativ waren. Erfreulich ist auch der Verlauf des „Preisindikators“, da die coronabedingte Entspannung bei den Einstiegsbewertungen weiter anzuhalten scheint. Die Zufriedenheit mit den Einstiegsbewertungen ist aktuell deutlich höher als Ende 2019, als der Indikator tief im roten Bereich stand. Die Verbesserung des Marktumfelds macht sich auch bei Indikatoren bemerkbar, die die Verluste auf Jahressicht nicht ganz wettmachen konnten. So liegt das Fundraisingklima zwar unter dem Jahresendstand 2019, aber trotz Corona-Einbruchs wieder klar im grünen Bereich. Darüber hinaus stieg die Zufriedenheit mit dem Förder- und Steuerumfeld. Dies dürfte auf die Fortsetzung der Corona- nterstützung für Start-ups, die Bereitstellung der Mittel für den „Zukunftsfonds“ im Bundeshaushalt 2021 sowie auf die Vorlage des Referentenentwurfs für das neue Fondsstandortgesetz zurückzuführen sein. Die Beurteilung des Förderumfelds markierte sogar ein neues Hoch.“2 1 Datenquelle: BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V., „BVK-Statistik 2020 – Tabellen“, Datenstand März 2021 Die MIG Verwaltungs AG sieht Deutschland weiterhin als einen geeigneten Standort für Wagniskapitalgeber. Auch wenn die Volumina – weitgehend verursacht durch die Coronakrise- unter dem Vorjahr lagen, belegen sie, dass der Markt weiterhin das große Potential von Venture Capital erkennt. Nach dem sehr zurückhaltenden Verhalten der Investoren im ersten Halbjahr 2020 gewannen sie im zweiten Halbjahr wieder stark an Optimismus. Es bleibt jedoch unverändert eine Herausforderung, junge Unternehmen in Deutschland an den Kapitalmarkt zu bringen, da die institutionellen Investoren weiterhin sehr zurückhaltend sind. Unternehmen am Standort Deutschland aufzubauen, wird jedoch in der Regel ab einer bestimmten Größe überwiegend nur am Kapitalmarkt möglich sein, da nur dort entsprechende Mittel für Wachstum und Entwicklung bereitgestellt werden können. Die USA mit einem Segment wie der Technologiebörse Nasdaq sind ein entsprechendes Vorbild, auf das Deutschland eine Antwort liefern sollte. Dies wird wahrscheinlich ohne entsprechende Anreize der Politik nicht gelingen. 2. Geschäftsverlauf und zukünftige EntwicklungIm Jahr 2020 wurden durch MIG Fonds 6 in diversen Beteiligungsrunden Investitionen in Höhe von ca. EUR 2,3 Mio. getätigt. MIG Fonds 6 hält zum Jahresende 2020 zusammen mit anderen Co-Investoren Anteile an 8 Beteiligungsunternehmen. Im Jahr 2019 wurde das Portfoliounternehmen Protagen AG veräußert, als Kaufpreiszahlung wurden Aktien an der börsennotierten britischen Oncimmune Holdings PLC vereinbart, welche in Abhängigkeit vom Erreichen definierter Meilensteine an MIG Fonds 6 ausgereicht werden sollen. Im Geschäftsjahr erhielt MIG Fonds 6 demzufolge weitere 81.806 Aktien. Die damit per 31.12.2020 insgesamt 613.543 gehaltenen Aktien unterliegen einer Behaltefrist von 24 Monaten ab Verkaufsdatum der Protagen AG. Darüber hat MIG Fonds 6 aufgrund des Unternehmens-Kaufvertrages vom 28.10.2016 der Ganymed Beteiligung Anspruch auf bestimmte, dem Unternehmensverkauf nachlaufende Meilenstein-Zahlungen. Diese Zahlungsansprüche entstehen erst zukünftig durch das Erreichen des jeweilig vertraglich definierten Meilensteins, so dass die Entstehung von Zahlungsansprüchen der Höhe nach zum Bilanzstichtag noch ungewiss ist. Entsprechend werden die zukünftigen Meilenstein-Zahlungen nicht als Vermögenswert im Sinne der HBG-Rechnungslegung bilanziert. Zum 31.12.2020 beträgt der Zeitwert aus den Meilenstein-Zahlungen TEUR 818. Die Geschäftsleitung rechnet damit, dass im Geschäftsjahr 2021 ein Jahresergebnis in Höhe von ca. TEUR -430 erzielt werden wird. Daneben können Veräußerungsergebnisse und daraus resultierende ergebnisabhängige Aufwendungen sowie Bewertungsmaßnahmen das Jahresergebnis der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. In der Planung wurden aufgrund der geschäftsmodelltypischen Prognoseunsicherheit mögliche Veräußerungs- bzw. Bewertungsergebnisse nicht berücksichtigt. Mit Blick auf das Zukunftspotential im Beteiligungsportfolio schätzt die Geschäftsleitung die Entwicklung der Gesellschaft als günstig und positiv ein. 3. Wirtschaftliche Lage der GesellschaftI. ErtragslageDie Gewinn- und Verlustrechnung weist im Geschäftsjahr 2020 ein Jahresergebnis von TEUR -146 aus. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 360 auf TEUR 606. Dieser Anstieg ist überwiegend bedingt durch Erträge aus Zuschreibungen auf die an der Oncimmune Holdings PLC gehaltenen Aktien in Höhe von TEUR 291. Des Weiteren stiegen vor allem die Erträge im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Anlegern um TEUR 105 auf TEUR 273. Dagegen sanken die Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen um TEUR 27 auf TEUR 38. Diese betrafen die im Geschäftsjahr erhaltenen Aktien an der Oncimmune Holdings PLC aus dem Verkauf der Beteiligung an der Protagen AG (VJ: Meilensteinzahlung aus dem Verkauf der Beteiligung an der Ganymed Pharmaceuticals AG). Des Weiteren sanken die unter anderem Erträge aus Weiterberechnungen von Kosten um TEUR 9 auf TEUR 2. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 90 auf TEUR 752. Dabei stiegen vor allem die Aufwendungen für Bonusgutschriften um TEUR 288 auf TEUR 404, die Rechts- und Beratungskosten um TEUR 22 auf TEUR 48 sowie die Aufwendungen aus Rücktritten um TEUR 11 auf TEUR 20. Dagegen fielen im Geschäftsjahr keine Buchverluste aus Beteiligungsveräußerungen an (VJ: TEUR 222). Ferner sanken vor allem die Exitaufwendungen um TEUR 10 auf TEUR 15. Die für die Gewinn- und Verlustrechnung wesentlichen ergebnisrelevanten Sachverhalte waren im internen Planungsprozess für das Jahr 2020 bereits berücksichtigt. Das Jahresergebnis deckt sich sowohl mit den Planungswerten als auch den Erwartungen der Geschäftsleitung. II. FinanzlageDer Zahlungsmittelbestand stieg im Vergleich zum Jahresanfang um TEUR 1.052 auf TEUR 2.961, im Wesentlichen durch die von Anlegern geleisteten Einzahlungen auf deren Einlageverpflichtungen. Die Zahlungsfähigkeit war im gesamten Berichtsjahr gegeben und wird nach derzeitigem Kenntnisstand auch zukünftig gegeben sein. III. VermögenslageDie Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.706 auf TEUR 23.333. Auf der Aktivseite stiegen die Finanzanlagen durch die im Geschäftsjahr erfolgten Investitionen um TEUR 2.345 auf TEUR 19.607. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sanken um TEUR 12 auf TEUR 72, überwiegend bedingt durch den Rückgang der eingeforderten ausstehenden Einlagen um TEUR 10 auf TEUR 71. Die unter den Wertpapieren ausgewiesenen Aktien an der Oncimmune Holdings PLC stiegen um TEUR 330 auf TEUR 570. Die Guthaben bei Kreditinstituten stiegen um TEUR 1.052 auf TEUR 2.961. Die Rechnungsabgrenzungsposten sanken um TEUR 8 auf TEUR 119. Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um TEUR 3.597 auf TEUR 23.133. Dies wurde überwiegend bedingt durch den Rückgang der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen um TEUR 5.299 auf TEUR -23.158. Dagegen sanken die Kapitalanteile der Kommanditisten, vor allem bedingt durch Rücktritte bzw. Herabsetzungen von Kapitalanteilen und das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020, um TEUR 1.702 auf TEUR 46.291. Die Rückstellungen stiegen um TEUR 5 auf TEUR 74, wobei die Rückstellung für Jahresabschluss und Steuererklärung um TEUR 9 auf TEUR 42 sank. Dagegen stieg die Rückstellung für ausstehende Rechnungen um TEUR 14 auf TEUR 32. Die Verbindlichkeiten stiegen um TEUR 104 auf TEUR 126 und betreffen überwiegend Verbindlichkeiten aus Beteiligungserwerben. Das bilanzielle Eigenkapital lag bei TEUR 23.129 im Gegensatz zu TEUR 19.532 im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote sank leicht von 99,5 % im Vorjahr auf 99,1 % im Geschäftsjahr. Mit Ausnahme von zwei in Fremdwährung gehaltenen Vermögensgegenständen ist die Vermögenslage der Gesellschaft nicht von Wechselkurseinflüssen betroffen. Außerbilanzielle Finanzinstrumente sind nicht im Bestand. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin geordnet, insgesamt beurteilen wir die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als weiterhin stabil. IV. Vermögens- und Verbindlichkeitenübersicht zum 31. Dezember 2020*
* Angabe erfolgt zu Zeitwerten. V. Aufstellung der Erträge und Aufwendungen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 *
* Angabe erfolgt zu Zeitwerten. Im Geschäftsjahr sind keine besonderen Gewinnbeteiligungen angefallen. 4. Wesentliche Risikena) Risikomanagement Die MIG AG verfügt über ein Risikomanagement gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Darin werden Erfassung, Bewertung, Monitoring und Reporting der Risiken, welche die Geschäftsgrundlagen der Gesellschaft direkt oder indirekt beeinträchtigen können, mit Hilfe eines Risikomanagement-Systems kontinuierlich und systematisch vorgenommen. Im Rahmen des Risikomanagements erstellt die MIG AG auch Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentvermögen. Die Risikomanagement-Funktion obliegt innerhalb der MIG AG einer unabhängigen, in der Marktfolge angesiedelten Stelle, die als Stabsfunktion direkt dem Geschäftsleiter Risikocontrolling unterstellt ist. Zusätzlich überwacht die an einen externen Dienstleister ausgelagerte Interne Revision als prozessunabhängige Kontrollinstanz die Einhaltung der internen Kontrollsysteme und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. a) Risikomanagementprozess Als Ausgangspunkt des Risikomanagementprozesses der MIG AG wurde eine Risikostrategie festgelegt. Eine daraus abgeleitete Systematik zur Identifizierung einzelner Risiken sorgt für Redundanz und damit für eine flächendeckende Erfassung aller relevanten Risiken. Eine regelmäßige systematische Analyse und die Bewertung sowohl der identifizierten Risiken als auch der Auswirkungen durchgeführter Risikostresstests auf das Risikodeckungspotenzial gewährleisten die effiziente, angemessene und gesetzeskonforme Risikosteuerung und Risikobewältigung. Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems werden die Ergebnisse der Analysen und Bewertung von Risiken sowie die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch dokumentiert und an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat berichtet. b) Identifizierte Einzelrisiken Operationelle Risiken Personenrisiken: Die Tätigkeiten der Gesellschaft werden durch erfahrene und hochqualifizierte Mitarbeiter durchgeführt; darüber hinaus wird der in der Finanzdienstleistungsbranche besonders hohen Abhängigkeit der Prozesse von qualifiziertem Personal durch eine angemessene Personalentwicklung und -politik Rechnung getragen. Prozessrisiken: Zur Vermeidung bzw. Kontrolle von Prozessrisiken, wie sie üblicherweise im Asset Management entstehen können, werden unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen regelmäßig durchgeführt:
Systemrisiken: Bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und -prozesse wird auf gängige Standards zurückgegriffen, um unberechtigten Datenzugriff, Datenverlust oder Datenmissbrauch zu verhindern. Die von uns eingesetzten IT-Systeme stellen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten sicher. Rechtsrisiken: Sofern komplexe Sachverhalte oder Strukturen dies erforderlich machen, werden über die eigene Expertise im Haus hinaus externe Experten oder Aufsichtsbehörden konsultiert. Finanzrisiken Adressausfallrisiko In den ausgelagerten Tätigkeiten „Eigenkapitalvermittlung“ und „Fondsbuchhaltung“ identifizierte Adressausfallrisiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung werden durch regelmäßiges Auslagerungscontrolling ständig überwacht. Finanzrisiko der Beteiligung Finanzrisiken werden durch ein aktives Dealflow- und Investment-Management gesteuert. Möglichen Fehlentwicklungen wird unter anderem durch regelmäßige Überwachung und Anpassung der Prozesse entgegengewirkt. Liquiditätsrisiko Im Rahmen unseres Budgetierungsprozesses planen wir die wesentlichen Aus- und Einzahlungen unter Berücksichtigung, dass sämtlichen Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nachgekommen werden kann. Sonstige Risiken Strategische Risiken: Innerhalb dieser Risikoart ergibt sich eine starke Konzentration auf die Organisationseinheit Emission. Eine langjährige Erfahrung des beteiligten Dienstleisters, die Konsultation von renommierten Experten sowie regelmäßige Überwachung tragen hier zur Risikominimierung bei. Reputationsrisiko: Durch ständige Marktbeobachtung und im Bedarfsfall schnelle Reaktion sowie durch aktive Marktpositionierung mittels geeigneter Marketingmaßnahmen werden die Risiken dieser Risikoart minimiert. Nachhaltigkeitsrisiken Bei der Einbeziehung potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investitionsentscheidungsprozessen orientieren wir uns an den Nachhaltigkeitszielen (https://sdgs.un.org/goals) sowie an den Prinzipien für nachhaltige Investitionen (https://www.unpri.org/) der Vereinten Nationen. Die jeweils relevanten, potenziell nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren identifizieren wir für jedes Portfoliounternehmen anhand der UN SDG. c) Gesamteinschätzung der Risikolage Die Entwicklung der Gesellschaft ist durch das Maß beeinflusst, in dem Anleger ihre bereits abgegebenen Kapitalzusagen erfüllen und neue eingehen. Ferner ist die Entwicklung der Gesellschaft von Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie von den Wirtschafts- und Investmentmärkten vor allem in Deutschland und Österreich abhängig. Negative Entwicklungen dieser Faktoren können sich auf das Vertrauen der Investoren, auf die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen, auf das Fondsvolumen sowie auf das Transaktionsvolumen bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen auswirken – und damit auf die Fondsperformance und mittelbar auf die Ergebnissituation der Gesellschaft. Bei unbefriedigendem Geschäftsverlauf der Fondsgesellschaften können Rechts- und Reputationsrisiken entstehen. Derzeit bestehen jedoch keine Indizien dafür, dass mögliche Ansprüche Dritter aus derartigen Risiken berechtigt wären und erfolgreich durchgesetzt werden könnten. Seitens des Auslagerungscontrollings lagen in der Berichtsperiode keine Beanstandungen der ausgelagerten Tätigkeiten vor. Im Berichtszeitraum wurden alle Zahlungsverpflichtungen bedient. Bedingt durch die weiter anhaltende Coronavirus-Epidemie bestehen Risiken, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derzeit nicht quantifizierbar sind. Möglich sind Risiken für die Ertragslage der Gesellschaft, welche mittelbar aus den verwalteten Fonds resultieren, wie etwa geringere oder ausbleibende Veräußerungsvergütungen oder geringere Verwaltungsvergütungen aufgrund von Zahlungsstockungen bei Anlegern. Den genannten Risiken stehen objektiv erhebliche Chancen im Wagniskapitalmarkt gegenüber, die in den kommenden Jahren noch zunehmen können. Die Nutzung dieser Chancen im Rahmen des Geschäftsmodells des Fonds erfordert wiederum das Eingehen von Risiken, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg der Gesellschaft abhängt. Durch ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken wird versucht, den Geschäftserfolg zu maximieren und mögliche negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg so gering wie möglich zu halten. Nach unserer aktuellen Einschätzung bestehen keine wesentlichen Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. 5. ChancenMIG Fonds 6 hat die Chance, eine überdurchschnittliche Rendite aus dem eingesetzten Kapital zu erzielen, indem er von der Wertsteigerung der Beteiligungsunternehmen profitiert. Diese Gewinnchance beruht auf dem erheblichen Wertsteigerungspotenzial junger Unternehmen: der Unternehmenswert steigt weit überdurchschnittlich, wenn dieses Unternehmen eine Produktentwicklung tatsächlich erfolgreich abschließen oder die Marktzulassung oder Marktreife eines Produkts erreichen kann. Die Wertsteigerung einer Beteiligung des MIG Fonds 6 kann realisiert werden, indem der Unternehmensanteil an einen industriellen oder strategischen Investor (sogenannter „Trade Sale“) oder an einen anderen VC- oder Finanzinvestor (sogenannter „Secondary Sale“) weiter veräußert wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Beteiligungsunternehmen insgesamt an die Börse gebracht und dem MIG Fonds 6 damit ein idealer Zugang zum Kapitalmarkt für seine Unternehmensbeteiligung geschaffen wird. 6. KapitalverwaltungsgesellschaftGebühren Die MIG Verwaltungs AG erhält eine gewinnunabhängige, jährliche Vergütung in Höhe von 0,40 % des Gesamtbetrags des am 31.12. des Vorjahres vom MIG Fonds 6 in Beteiligungen investierten Gesellschaftsvermögens. Verwaltungskosten Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die von MIG Fonds 6 zu tragenden Verwaltungskosten EUR 69.049,39. Angaben zur Mitarbeitervergütung für das Geschäftsjahr 2020
7. Wesentliche Anlagegeschäfte im Geschäftsjahr
8. WertentwicklungDer Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft stieg im Berichtszeitraum von TEUR 23.308 am 01.01.2020 auf TEUR 46.157 am 31.12.2020. Warnhinweis: Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. Unterschrift der Geschäftsleitung München, den 30. Juli 2021 MIG Komplementär GmbH Dr. Rolf Eckhard Jürgen Kosch, Geschäftsführender Kommanditist Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG, München Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG, München, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG, München, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
München, 30. Juli 2021 LM Audit & Tax GmbH Maximilian Bodenhagen, Wirtschaftsprüfer Tobias Igl, Wirtschaftsprüfer |
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