Es war auch für uns nur eine Frage der Zeit bis Dr. Thomas Schulte auf die in Foren, auch bei uns, erhobenen Vorwürfe in dieser Form reagieren würde. Viele Dinge in den Kommentaren gehen am Thema vorbei, so wie wir das bereits in einem Bericht geschrieben hatten. Bei aller Kritik an einem Unternehmen, auch die BWF Stiftung ist ein Unternehmen, muss man Kritik in der Sache üben nicht sich Dinge zusammenreimen die es dann gar nicht gibt. Ich würde genauso reagieren wie Dr. Thomas Schulte, denn hier geht es um die Reputation eines renommierten Anwaltes der sich, außer das er ein Mandat angenommen hat, sich sicherlich nichts hat zu Schulden kommen lassen im Zusammenhang mit der BWF Stiftung. Dr. Schulte ist der falsche Ansprechpartner, wenn es um Klärungen mit der BWF Stiftung geht. Hier sollte es eine ganz klaren Fragenkatalog geben den die BWF Stiftung beantworten soll, möglicherweise sollte die Stiftung selber eine Sonderprüfung durchführen lassen. Zum einen um den Gold- IST- Bestand feststellen zu lassen, und um die eingezahlten Gelder der Kunden damit zu vergleichen, denn der Goldbestand besagt ja nichts über die Korrektheit des Unternehmens aus. Hier hilft nur die Gegenüberstellung der eingezahlten Gelder mit dem Goldbestand. Mit einer solchen Sonderprüfung kann die BWF Stiftung dann alle Zweifler Lügen strafen.
Das BWF-Modell wurde von Dr. Schulte bei mehreren Mandanten platziert.
So gibt es die Aurum Anlagestiftung als auch die Firma Queensgold (queengold.com) in Berlin, welche nahezu die gleiche Goldverträge unter anderen Namen anbieten. Siehe hierzu http://www.queensgold.com/produkte.html#text
Wenn Sie die AGBs beider Firmen vergleichen, sehen Sie, dass diese einen Verfasser haben: Dr. Schulte. Queensgold wirbt auch damit, dass Sie von Dr. Schulte vertreten werden.
Queensgold ist die One-Man-Show eines Stefan Kessler, der jedoch von seinen Dependancen in Deutschland und Europa, von der Queensgold Industrie und seinen Queensgold Golf Cup und Segelturnieren wirbt.
Ich habe bereits vor 4 Wochen von dem Konflikt um Dr. Schulte und die BWF-Stiftung gehört. Es ist richtig, dass Strafanzeige erstattet wurde, adressiert an die Bafin und die StA Berlin, aber nicht gegen unbekannt, sondern gegen die BWF-Stiftung und Dr. Schulte. Erst danach hat Dr. Schulte Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Dr. Schulte schreibt hierzu auf seinem Block: Zitat:“Denn angesichts der unbestreitbaren Tatsache einer reinen anwaltlichen Tätigkeit der vertraglichen Formulierungshilfe sowie der Durchführung rechtlicher Veranstaltungen zur Geldwäscheprävention etc. sind diese behaupteten, ehrverletzenden Tatsachen nachweislich unwahr.“ Link: http://www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/bank-und-kapitalmarktrecht/reputationsmanagement-by-law-strafanzeige-zur-staatsanwaltschaft-berlin-turmstr-91-10559-berlin-durch-dr-schulte-und-partner-erhoben.
Dr. Schulte gibt folglich zu, dass er die Verträge der BWF-Stiftung formuliert hat.
Doch genau diese „Formulierungen“ interessiert die Bafin, denn es besteht der dringende Tatverdacht, dass die Regelungen dieser Formulierungen gegen das Einlageverbot des KWGs verstoßen.
Da ich keine Juristin bin. Frage an das Forum und die Leser: Hat sich ein Anwalt, der einen Vertrag entwirft, welcher grob gegen Gesetze verstößt und damit die Geschäftsführung des Unternehmens sogar bestraft werden kann, nicht auch strafbar gemacht? Haftet dieser für den entstandenen Schaden.
Wie verhält es sich, wenn dieser Anwalt dann auch noch in einer Vielzahl von Internetartikel für dieses nicht rechtmäßige Produkt wirbt?
Frei nach Beckenbauer: Schauen mir Mal, wie es sich jetzt mit der Reputation dieses renommierten Anwalts verhält?