Greenman Open II GmbH & Co. KGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
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ANHANGGreenman Open II GmbH & Co. KG, Berlin Anhang für das Geschäftsjahr 2020 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Greenman Open II GmbH & Co. KG hat Ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 55381 eingetragen. Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Die Darstellung des Eigenkapitals richtet sich entsprechend §264c HGB nach den Erfordernissen bei Personengesellschaften. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 274a und 288 wurden teilweise in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen Die als Finanzanlagevermögen erfassten Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Die Kommanditeinlagen der Kommanditisten betragen zum Bilanzstichtag EUR 100,00 (Vorjahr: EUR 100,00). Das Kommanditkapital ist in voller Höhe eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung und die Aufteilung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang dargestellt. Um die wirtschaftlichen Beziehungen transparent zu gestalten, werden als „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“ bzw. „Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen“ Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber solche Unternehmen ausgewiesen, auf die ein und dasselbe Mutterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Verbundene Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB liegen nicht vor. Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt. Die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen stellen zu TEUR 765 (Vorjahr: TEUR 99) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und zu TEUR 3 (Vorjahr: TEUR11) sonstige Vermögensgegenstände dar. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 1.609 (Vorjahr: TEUR 652) auf sonstige Verbindlichkeiten und TEUR 352 (Vorjahr: TEUR 0) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In Verbindlichkeiten sind EUR 1.609.027 (Vorjahr: EUR 651.643)Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre enthalten. Die Greenman Open II GmbH & Co. KG weist zum 31. Dezember 2020 einen Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 833 aus. Insoweit ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet. Die bilanzielle Überschuldung ist durch stille Reserven im Finanzanlagevermögen ausgeglichen. Nach der Planung der Geschäftsführung der Gesellschaft ist auch in den nächsten Jahren mit Jahresfehlbeträgen zu rechnen. Die Geschäftsführung geht von steigenden, zumindest aber gleichbleibenden Grundstückswerten aus und erwartet demzufolge einen Zuwachs der stillen Reserven, auf Ebene der Immobiliengesellschaften und zugleich auf Ebene der Greenman Open II GmbH & Co. KG, der die zu erwartenden Fehlbeträge überkompensiert. Planungsgemäß ergibt sich zum 31. Dezember 2021 ein positiver Bestand an liquiden Mitteln. Die Gesellschaft hat für die Jahre 2021 bis 2029 eine Cashflow-Planung aufgestellt, die auch neue Akquisitionen berücksichtigt. Die Gesellschaft geht von einem positiven Cashflow aus. Die Geschäftsführung geht daher davon aus, dass eine Unternehmensfortführung gewährleistest ist. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Auswirkungen der im Jahr 2020 eingetretenen Corona-Pandemie auf den Jahresabschluss Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als Holdinggesellschaft, deren wirtschaftliches Ergebnis wesentlich durch die von ihr gehaltenen Beteiligungen an Immobiliengesellschaften bestimmt wird, mittelbar aufgrund der im Jahr 2020 eingetretenen Corona-Pandemie betroffen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Mietzahlungen ausfallen, es ist aber von keinen Einschränkungen auszugehen. VI. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen sonstigen finanzielle Verpflichtungen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt der Komplementärin, Greenman GP GmbH, Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer John Grattan Wilkinson, Dublin/Irland. Die Komplementärin ist nicht am Kapital beteiligt und nimmt nicht an der Ergebnisverwendung teil. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 25. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 einen Arbeitnehmer. Gemäß § 293 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Greenman GP GmbH
Berlin, den 28. April 2021 gez. John Grattan Wilkinson Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. August 2021 |
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