Die Finanzaufsicht BaFin hat drei Rundschreiben veröffentlicht, um die Abwicklungsfähigkeit von Instituten und gruppenangehörigen Unternehmen zu verbessern.
Das Rundschreiben MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente ist neu und enthält Anforderungen dazu, wie Abwicklungsinstrumente zu operationalisieren sind, die eine Übertragung vorsehen. Die Rundschreiben MaAbwicklungsfähigkeit und MaBail-in erweitern ihre jeweilige Vorgängerversion.
Die in den Rundschreiben gebündelten Mindestanforderungen (Ma) richten sich an Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist. Sie gelten nicht für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht.
MaAbwicklungsfähigkeit
Das Rundschreiben wurde um eine ausführliche Einleitung erweitert. Ziel ist, das Verständnis für die Abwicklungsplanung von weniger bedeutenden Instituten in der Öffentlichkeit und bei den betroffenen Instituten zu stärken. Die neue Einleitung zeigt insbesondere auf, wie Detailrundschreiben miteinander verknüpft sind, in denen weiterführende Anforderungen formuliert werden. Im Hauptteil hat die BaFin vor allem Referenzen zu den vertiefenden Rundschreiben ergänzt bzw. aktualisiert. Die neue Version löst das Rundschreiben 08/2022 ab.
MaBail-in
Die vierte Fassung des Rundschreibens MaBail-in (Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Umsetzbarkeit eines Bail-in) beinhaltet neue Anforderungen zur Erstellung eines Bail-in-Handbuchs. Zudem erweitert es die bisherigen Datenanforderungen um neue Datenfelder. Diese dienen insbesondere der externen Bail-in-Implementierung von strukturierten Schuldverschreibungen. Die BaFin hat zudem die Beschreibungen der Datenfelder überarbeitet und die „Häufig gestellten Fragen“ im Anhang erweitert. Die neue Version löst das Rundschreiben 14/2021 ab.
MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente
Das neue Rundschreiben MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente befasst sich mit den Abwicklungsinstrumenten der Unternehmensveräußerung (Asset und Share Deal), der Übertragung auf ein Brückeninstitut (Asset und Share Deal) und der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft.
Das Rundschreiben stellt zunächst allgemein die verschiedenen Formen der Übertragung dar. Die im Rundschreiben beschriebenen Anforderungen unterscheiden sich je nach Art und Ausprägungsform der Abwicklungsinstrumente (Asset bzw. Share Deal). Zudem skizziert das Rundschreiben für jedes Instrument die Gliederungsstruktur eines Übertragungshandbuchs. Ein solches Handbuch ist im Rahmen der Abwicklungsplanung durch die betroffenen Institute zu erstellen.
Die BaFin hatte die drei Rundschreiben vom 20. Oktober bis zum 1. Dezember 2023 öffentlich konsultiert.
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