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Dreistigkeit siegt!………………in dem Fall wohl nicht!

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BaFin warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Aufforderungen zur Zahlung von Strafgebühren per E-Mail verschickt.

Der BaFin ist ein Fall bekannt geworden, in dem eine Privatperson eine angeblich von poststelle@bafin.de versandte E-Mail erhalten hat. Diese E-Mail ist mit der Signatur eines Exekutivdirektors („Chief Executive Director“) der BaFin unterzeichnet. In der betrügerischen E-Mail wird der Empfänger dazu aufgefordert, eine Strafgebühr über ein Logistikunternehmen („Excel Logistics PTD LTD“) zu zahlen. Die Strafgebühr stehe in Verbindung mit „dem neuen Anti-Geldwäsche-Gesetz, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat“. Die Zahlung sei nötig, damit ein blockierter Geldbetrag, der für den Empfänger der Mail bestimmt sei, freigegeben werden könne.

Die BaFin bittet alle Empfänger solcher Mails, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese EMails sofort zu löschen.

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