Vor drei Monaten wurden im Dresdner Grüne-Gewölbe-Prozess fünf Männer verurteilt. Jetzt drohen dem Freistaat Sachsen, der sich am Verfahren beteiligt hat, hohe Kosten. Die Kammer entschied, dass der Staat die Ausgaben für das Adhäsionsverfahren übernehmen muss, das Millionen kosten könnte. Sachsen hat Beschwerde dagegen eingelegt. Die Instanz, entweder das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof, wird darüber entscheiden.
Ein Adhäsionsverfahren ermöglicht Opfern, im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gegen Angeklagte geltend zu machen. Sachsen hatte eine solche Klage eingereicht. Die Kammer erkannte den Anspruch auf Schadensersatz an, doch die genaue Höhe wurde nicht festgelegt. Der Freistaat müsste einen separaten Zivilprozess führen, um finanzielle Entschädigung zu erhalten.
In solchen Fällen trägt oft der Unterlegene die Verfahrenskosten. Da Sachsen im Adhäsionsverfahren nicht durchsetzte, könnten ihm nun die Kosten auferlegt werden. Die Beweggründe werden im schriftlichen Urteil dargelegt.
Die Anwaltshonorare sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Durch eine Adhäsionsklage steigen sie. Die Obergrenze liegt bei 30 Millionen Euro. Im Grüne-Gewölbe-Prozess beträgt der Streitwert 117 Millionen Euro. Die Verteidiger könnten über 200.000 Euro fordern, bei 15 Verteidigern wären es insgesamt etwa drei Millionen Euro.
Ob die Beschwerde Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Trotz der hohen Kosten wird argumentiert, dass das Adhäsionsverfahren Zeit und Kosten für mögliche folgende Zivilverfahren sparen könnte.
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