Dresdner Factoring AG Köln
BERICHT DES AUFSICHTSRATS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Tätigkeit überwacht. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Vorstand und wurde kontinuierlich über die jeweilige aktuelle Situation, wesentliche Geschäftsvorfälle und bevorstehende bedeutsame Entscheidungen unterrichtet. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die aktuelle Lage, strategische Initiativen, die Risikolage, das Risikomanagement, Compliance-Themen sowie den Stand der Integration der Dresdner Factoring AG in den abcfinance-Konzern.
Bedeutende Geschäftsvorgänge wurden ausführlich erörtert. Vorstandsbeschlüsse, die nach gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden vom Aufsichtsrat nach gründlicher Erörterung und Beratung genehmigt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 fand eine Präsenzsitzung im Monat April, eine Videokonferenz im Monat Juni sowie zwei Telefonkonferenzen in den Monaten November und Dezember statt. Zu der Sitzung im April waren alle Mitglieder anwesend sowie im Dezember telefonisch zugeschalten. Zur Videokonferenz im Juni waren zwei Aufsichtsräte verhindert; zur Telefonkonferenz im November ein Aufsichtsrat, sodass Beschlussfähigkeit nicht zu jeder Sitzung gegeben war. Notwendige Beschlüsse hätten per anschließendem Umlaufverfahren getroffen werden können. Die Erforderlichkeit bestand nicht. Alle Aufsichtsräte waren jederzeit umfassend über die Sitzungsinhalte informiert.
Aufgrund seiner Größe verzichtete der Aufsichtsrat weiterhin auf die Bildung von Ausschüssen. Vielmehr ist der Aufsichtsrat nach eigener Einschätzung der Meinung, dass er bereits effizient arbeitet. Gegenstand der Selbsteinschätzung waren auch die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat, die Information durch den Vorstand sowie die Zusammenarbeit der beiden Organe.
Beratungsschwerpunkte: Thematische Schwerpunkte der Beratung waren im Geschäftsjahr 2016 die nach Übernahme durch die abcfinance Beteiligungs AG geplanten strategischen Maßnahmen, deren Umsetzung und insbesondere die IT-technische Integration der Dresdner Factoring AG in den abcfinance-Konzern.
Gegenstand der regelmäßigen Beratung waren insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die finanzielle Lage der Gesellschaft. Insbesondere wurden die Entwicklungen am Geldmarkt und in der Factoringbranche, hierbei vor allem die Erweiterungen/Novellierungen der Aufsichtsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), erörtert und analysiert. Daneben befasste sich der Aufsichtsrat mehrfach mit der Organisations- und der Refinanzierungssituation der Gesellschaft.
Daneben waren Gegenstand der Beratung und Prüfung im Aufsichtsrat die folgenden hinsichtlich Art und Umfang wesentlichen Punkte:
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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 |
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mittelfristige Strategie, Geschäfts- und Risikostrategie |
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Planung 2017 bis 2019 |
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Hauptversammlung 2016 |
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Finanzdienstleistungsaufsicht / Regulierung |
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MaRisk |
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Vertrieb und Marketing |
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Kapitalstruktur und Refinanzierung |
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Integrationsprojekt neue ERP-Software für Dresdner Factoring AG |
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IT; Sicherheit und strategische Weiterentwicklung |
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Interne Revision |
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Neuerungen aus dem Aufsichtsrecht |
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Abschluss des Auslagerungsvertrages zwischen Dresdner Factoring AG und abcfinance GmbH inklusive der Leistungsscheine |
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Anpassung der Geschäftsordnungen incl. Kompetenzordnung für Vorstand und Aufsichtsrat |
Jahresabschluss: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Dresdner Factoring AG zum 31. Dezember 2016, HGB, wurde durch die PwC PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung gemäß den Vorschriften des § 340k HGB i.V.m. den §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses hat der Abschlussprüfer ergänzend die besonderen Prüfungspflichten nach § 29 Abs. 1 und 2 KWG i.V.m. der Prüfungsberichtsverordnung für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die Anzeigepflicht nach § 29 Abs. 3 KWG beachtet. Die genannten Unterlagen wurden in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Der Prüfungsbericht der PwC PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 14. März 2017 sowie in der Telefonkonferenz vom 26. April 2017 unter Teilnahme des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, umfassend behandelt. In der Sitzung am 14. März 2017 und in der Telefonkonferenz am 26. April 2017 hat der Vorstand den Jahresabschluss der Dresdner Factoring AG sowie den Geschäftsverlauf und das Risikomanagement erläutert und Umfang und Schwerpunkt der Abschlussprüfung dargestellt.
Der Aufsichtsrat stimmt nach eigener Prüfung den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung durch den externen Wirtschaftsprüfer ohne Einwendungen zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Abschluss der Dresdner Factoring AG zum 31. Dezember 2016 – HGB – gem. § 172 AktG festgestellt.
Mit Datum vom 04.11.2013 wurde zwischen der abcfinance GmbH und der abcfinance Beteiligungs AG, der nunmehrigen Dresdner Factoring AG, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, wonach die Dresdner Factoring AG ihre Leitung dem Organträger, der abcfinance GmbH, unterstellt und sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen. Zugleich verpflichtet sich der Organträger, die abcfinance GmbH gemäß § 302 AktG zur Verlustübernahme, so auch für den für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Verlust in Höhe von T€ 781.
Effizienzprüfung: Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effizienzprüfung sind insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Angesichts der Größe des Unternehmens wurde die Effizienzprüfung ohne externe Berater durchgeführt.
Interessenkonflikte: Im Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen gewesen wären und über die die Hauptversammlung hätte informiert werden müssen.
Veränderungen im Aufsichtsrat: Herr Michael Mohr legte am 09.12.2016 sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender nieder. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 12.12.2016 wurde Herr Georg Müller (abcfinance GmbH) in den Aufsichtsrat gewählt. Mit Wirkung zum 13.12.2016 wurde Herr Stephan Ninow zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Georg Müller zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Risikomanagement (MaRisk): Die Anforderungen an ein effizientes Risikomanagement gemäß § 25a KWG wurden gemeinsam mit dem Vorstand besprochen. Als Factoringgesellschaft wird die Dresdner Factoring AG als Finanzdienstleistungsunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1a, Satz 2, Nr. 9 KWG betrachtet. Damit hat sie die Anforderungen des KWG im Allgemeinen und die des § 25a Abs. 2 KWG im Speziellen sowie in analoger Anwendung von § 91 Abs. 2 AktG zur Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Risikokontrolle zu erfüllen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde konkretisiert § 25a KWG in den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass die geltenden Anforderungen der MaRisk erfüllt wurden, insbesondere ein wirksames Risikofrüherkennungssystem sowie ein Risikotragfähigkeitskonzept installiert und ein Compliance-Beauftragter etabliert wurde.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat mit Bescheid vom 30.12.2015 die Dresdner Factoring AG, AG Köln, HRB 78502, nach § 2a Absatz 2 Satz 1 KWG in Verbindung mit Art. 7 Absatz 1 VO (EU) Nr. 575/2013 (CRD IV) das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen gemäß § 25a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3, Buchstabe b und c KWG freigestellt (sog. Waiver-Regelung). Seither ist die Dresdner Factoring AG in das Risikomanagement der abcfinance GmbH vollständig einbezogen.
Außerdem hat sich der Aufsichtsrat davon überzeugt, dass die versicherbaren Risiken ausreichend versichert und die betrieblichen, finanziellen und vertraglichen Risiken durch organisatorische Abläufe und Genehmigungsverfahren kontrolliert sind. Es existiert ein detailliertes Berichtswesen für die Gesellschaft, das einer kontinuierlichen Pflege und Weiterentwicklung unterworfen ist. In den operativen Einheiten sind alle Mitarbeiter gegenüber potenziellen Risiken sensibilisiert und zu entsprechender Berichterstattung angehalten; eine entsprechende Schadenstatistik wird geführt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, dem Führungsteam und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2016. Mit ihrer Kompetenz haben sie maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beigetragen.
Köln, den 26. April 2017
Für den Aufsichtsrat
Stephan Ninow
Vorsitzender
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