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Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit durch gesunde Ernährung und Bewegung im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health vom: 27.05.2024

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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Dritte Änderung
der Richtlinie
zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit
durch gesunde Ernährung und Bewegung
im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health

Vom 27. Mai 2024

Die Richtlinie zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit durch gesunde Ernährung und Bewegung im Rahmen der Europäischen Partnerschaft ERA4Health vom 30. Januar 2023 (BAnz AT 06.02.2023 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachungen vom 2. Januar 2024 (BAnz AT 02.02.2024 B7) geändert worden ist, wird geändert.

Nummer 8 wird wie folgt neu gefasst:

„Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2032 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2032 in Kraft gesetzt werden.“

Die Änderung der Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 27. Mai 2024

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Spelberg

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