Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Dritte Änderung
der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema
„KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ vom 14. Januar 2021 (BAnz AT 28.01.2021 B10), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 21. März 2024 (BAnz AT 21.04.2024 B5) geändert worden ist, wird geändert.
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In Nummer 1.1 werden die Absätze 3 bis 5 wie folgt neu gefasst:Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.Ziel im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können.In diesem Forschungsfeld verfolgt das BMBF einen integrierten Forschungsansatz. Dies bedeutet, dass ethische, rechtliche und soziale Aspekte ebenso wie ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit von Beginn an in Technikentwicklungsprojekte integriert und transformativ mitgestaltet werden.
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In Nummer 2 wird Absatz 1 wie folgt neu gefasst:Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem Bereich „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ (https://www.interaktive-technologien.de).
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In Nummer 4 Absatz 2 wird der erste Spiegelstrich wie folgt ersetzt:
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In den Vorhaben muss das in Nummer 2 genannte Themenfeld als Schwerpunkt erkennbar sein.
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Die Nummer 7.1 wird wie folgt neu gefasst:Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Steinplatz 1
10623 BerlinAnsprechpartner:Herr Christian Wehrmann
Telefon: 0 30/31 00 78-197undHerr Tobias Schulz
Telefon: 0 30/31 00 78-5586
Internet: https://www.interaktive-technologien.deSoweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.Relevante Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse https://www.interaktive-technologien.de/foerderung abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Sibylle Quenett
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