In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63764 eingetragenen Dritte REO-Real Estate Opportunities GmbH, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Paul Zimmer
ist am 10.03.2016, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 46/16
Amtsgericht Düsseldorf, 10.03.2016
Das Firmengeflecht der Herren Paulchen Zimmer und Pinocchio Sergio zerbröselt Stück für Stück. Gibt aber noch ein paar Firmen – insofern nehme ich mal an, dass das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist. Pinocchio Sergio musste wohl sogar Prozesskostenbeihilfe in Anspruch nehmen, als es um Schadensersatzklagen ging im Kontext mit der Prospekthaftung.