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Dritte Richtlinie zur Förderung regionaler Cluster für die MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen (MINT-Cluster III)

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Dritte Richtlinie
zur Förderung regionaler Cluster für die MINT-Bildung
von Kindern und Jugendlichen (MINT-Cluster III)

Vom 27. Februar 2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Hintergrund

MINT-Bildung, d. h. Bildung in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, ist von zentraler Bedeutung für die Bewältigung großer globaler und gesellschaftlicher Herausforderungen wie der Energiewende und der digitalen Transformation. Eine Forschungs- und Industrienation wie Deutschland muss die MINT-Bildung nachhaltig stärken und Kinder und Jugendliche für das Erforschen von Alltagsphänomenen begeistern. Die Vermittlung von zukunftsrelevanten MINT-Kompetenzen trägt langfristig zur Fachkräftesicherung der Volkswirtschaft, zu individuellen Aufstiegschancen und gesellschaftlicher Teilhabe bei.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schafft deshalb mit dem MINT-Aktionsplan (https:/​/​www.bmbf.de/​bmbf/​de/​bildung/​digitalisierung-und-mint-bildung/​mint-bildung/​mint-aktionsplan.html) von der Kita bis zur Berufs-, Hochschul- und Weiterbildung Zugänge zu guter MINT-Bildung. Mit dem im Sommer 2022 verkündeten MINT-Aktionsplan 2.0 werden bestehende Initiativen weitergeführt, vernetzt und zudem neue Schwerpunkte gesetzt – unter anderem bei der Vernetzung von außerschulischen Bildungsakteuren mit Schulen (Kooperation@MINT), bei der Einbindung der Eltern (Familien@MINT) und bei der Stärkung früher MINT-Bildung in Kita und Grundschule (Frühstart@MINT).

Eine zentrale Fördermaßnahme des MINT-Aktionsplans sind die regionalen MINT-Cluster (https:/​/​www.bildung-forschung.digital/​digitalezukunft/​de/​bildung/​mint-cluster/​mint-cluster_​node.html), in denen sich relevante Akteure der außerschulischen MINT-Bildung vernetzen und die MINT-Bildungslandschaft ihrer Region stärken. Nach zwei erfolgreichen Förderrunden werden derzeit deutschlandweit 53 MINT-Cluster durch das BMBF gefördert.

1.2 Förderziel

Förderziel der vorliegenden Bekanntmachung „MINT-Cluster III“ ist es, durch die Schaffung von weiteren MINT-Clustern das Interesse junger Menschen für MINT bundesweit zu stärken und ihren Blick für die Vielfalt von MINT zu weiten. Die MINT-Cluster sollen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich für MINT zu begeistern, ihre MINT-Kompetenzen weiterzuentwickeln und ihnen eine berufliche Perspektive im MINT-Bereich aufzeigen.

Kinder haben meist einen spielerischen Zugang zu MINT-Themen und sind zunächst aufgeschlossen und interessiert. Diese Begeisterung erlischt häufig mit zunehmendem Alter. Die Herausforderung für die auf- und auszubauenden Cluster liegt darin, einmal gewonnenes Interesse möglichst aufrechtzuerhalten und den Kreis der an MINT interessierten Jugendlichen zu erweitern. Regelmäßige MINT-Angebote sollen durch die Förderung von MINT-Clustern so selbstverständlich werden wie der Besuch des Sportvereins oder der Musikschule.

Hierzu will das BMBF den Auf- sowie Ausbau regionaler Cluster-Strukturen für die MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen finanziell unterstützen. Die Förderung von Zusammenschlüssen maßgeblicher Akteure in Regionen und Kommunen soll zu einem dauerhaften Angebot an MINT-Bildung für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren beitragen, das die schulische Bildung auf sinnvolle Weise ergänzt.

Mit einem Fördervolumen von ca. 12 Millionen Euro fördert das BMBF im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie den Aufbau weiterer ca. 15 bis 20 MINT-Cluster für bis zu fünf Jahre.

1.3 Zuwendungszweck

Mit der Förderung sollen Strukturen für niedrigschwellige, regelmäßige und angeleitete MINT-Bildungsangebote entstehen, die über punktuelle MINT-Förderung hinausgehen und insgesamt eine Breitenwirkung für Deutschland erzielen. Hierfür sollen die Angebote im Sinne der Bildungsgerechtigkeit allen Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 16 Jahren unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Bildungshintergrund offenstehen. In begründeten Fällen können auch Maßnahmen für Kinder ab drei Jahren und für Jugendliche bis 18 Jahre gefördert werden.

Mit dieser Strukturförderung sollen neu geschaffene oder ausgeweitete MINT-Angebote in die Bildungslandschaft der jeweiligen Region und ihren spezifischen Bedarf eingefügt werden. Sie sollten praxisbezogen und alltagsnah ausgestaltet sein und den Kindern und Jugendlichen MINT-Themen und -Berufsbilder anschaulich näherbringen. Die Kinder und Jugendlichen sollen durch praxisnahe und partizipative Formate ihre Interessen erkunden, ihre Kompetenzen erweitern, Selbstwirksamkeit erfahren und Berufsperspektiven entwickeln. Wünschenswert im Sinne des Förderzwecks sind dabei umfassende Ansätze, welche die verschiedenen MINT-Disziplinen gleichermaßen adressieren.

Für die regionale Vernetzung, die Umsetzung kontinuierlicher, breitenwirksamer MINT-Bildungsangebote sowie für die Zielgruppenerreichung sollten die MINT-Cluster zudem mit den Schulen bzw. Schulträgern/​Schulverwaltungen oder Einrichtungen der frühkindlichen Bildung der Region kooperieren.

Besondere Bedeutung hat im Sinne der Bildungsgerechtigkeit die Förderung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen, etwa aus Familien mit sozialen oder finanziellen Risikolagen, mit Migrations- oder Fluchterfahrung, sprachlichen Hürden oder diversen Förderbedarfen. Sie sollen durch gezielte niedrigschwellige und sozialpädagogisch gestaltete Angebote erreicht, motiviert und kompetent werden.

Jugendliche werden in ihren Interessen und ihren Berufspräferenzen durch Rollenmodelle und Vorurteile beeinflusst. So sind Mädchen in MINT-Bildungsgängen und -Berufen stark unterrepräsentiert. Deshalb ist ihre Förderung in und durch MINT-Bildung ein weiterer Schwerpunkt der MINT-Cluster-Förderung. Durch geeignete Bildungsformate, Themen und Zugänge sollen sie nachhaltig in ihrem Interesse an MINT-Themen bestärkt und Vorurteile abgebaut werden.

Angesichts der Bedeutung des familiären Umfelds für die Interessenbildung und Berufsorientierung von Kindern und Jugendlichen sollten die MINT-Cluster auch Ansätze zur Ansprache, Information und Einbeziehung insbesondere der Eltern entwickeln.

Diese Förderbekanntmachung leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation, der Digitalstrategie, der Fachkräftestrategie sowie der Strategie zur Künstlichen Intelligenz der Bundesregierung.

1.4 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZAV)“ und/​oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Auf- und Ausbau regionaler MINT-Cluster

Gegenstand der Förderung ist der Aufbau neuer und der Ausbau bestehender Clusterstrukturen in Regionen und Kommunen, um außerschulische MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bereitzustellen. Als MINT-Cluster werden Kooperationen der vor Ort relevanten Akteure aus mindestens drei der im Folgenden genannten vier Bereiche verstanden (vgl. auch Nummer 3 und FAQ):

1.
Bildung und Wissenschaft,
2.
Zivilgesellschaft,
3.
Wirtschaft und
4.
öffentlicher Sektor auf kommunaler Ebene.

Die Verbundpartner eines Clusters sollen sich in ihren Profilen ergänzen und ihre jeweiligen Kernkompetenzen und Erfahrungen (fachliche, didaktische, (sozial-)pädagogische, kulturelle usw.) einbringen.

Für ein erfolgversprechendes MINT-Cluster ist eine administrative und inhaltliche Anbindung an vorhandene Strukturen in Regionen und Kommunen von Vorteil: Ein enger Bezug zum kommunalen Bildungsmanagement – sofern vorhanden – ist ebenso wünschenswert wie die Beteiligung von Akteuren entlang der Bildungskette.

Ein MINT-Cluster definiert sich neben den Akteuren auch über einen festgelegten Aktionsradius – konkretisiert durch eine geografische Ausdehnung und eine gemeinsame inhaltliche Ausrichtung. Die Vernetzungsaktivitäten und Bildungsangebote der MINT-Cluster sollten Neuigkeitsgehalt für die jeweilige Region haben. Neben innovativen Ansätzen werden der Transfer bzw. die Adaption erfolgreicher Konzepte (Best Practice) gleichberechtigt gefördert.

2.2 Bildungsangebote der MINT-Cluster

Als wesentliche Aktivität der MINT-Cluster wird neben der Vernetzungsarbeit vor allem der Auf- und Ausbau von MINT-Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 16 Jahren (bzw. in begründeten Fällen zwischen drei und 18 Jahren) gefördert. Die Konzipierung neuer MINT-Inhalte ist hingegen nicht Gegenstand der Förderung.

Die Bildungsangebote sollen grundsätzlich niedrigschwellig angelegt, praxisbezogen und alltagsnah ausgestaltet sein. Die Kinder und Jugendlichen sollen über thematische Zugänge aus ihren Lebenswelten eigenständig experimentieren, forschen, tüfteln und basteln können und so neue Techniken aktiv erlernen und anwenden. Mit ihrer Begeisterung für MINT entwickeln sie spielerisch ihre Kompetenzen und können Berufsinteressen wirksam entfalten.

Die Aktivitäten der MINT-Cluster sollen auf einem gemeinsamen Bildungskonzept basieren, das den Rahmen für die inhaltliche und strukturelle Ausrichtung der Angebote bildet. Das Bildungskonzept legt unter Berücksichtigung relevanter Forschungserkenntnisse und Praxiserfahrungen dar, welche Alters- und Zielgruppen angesprochen werden, welche Formate, Themengebiete und Lernorte eingebunden, wie Kooperationen mit Schulen/​Schulträgern gestaltet und, sofern zutreffend, welche wirksamen Ansätze in die Region transferiert werden sollen.

2.3 Kooperation mit Schulen

Mit der vorliegenden Bekanntmachung „MINT-Cluster III“ soll die schulisch-außerschulische Kooperation in der MINT-Bildung gestärkt werden. Um breitenwirksame, kontinuierliche MINT-Bildungsangebote umzusetzen und die Zielgruppen zu erreichen, sollen die MINT-Cluster sich mit Schulen oder Schulträgern der Region oder Einrichtungen der frühkindlichen Bildung vernetzen und Kooperationsbeziehungen aufbauen oder vertiefen. Denkbare und nicht abschließend aufgeführte Ansatzpunkte sind:

eine Analyse des Bedarfs der örtlichen Schulen an den Angeboten des MINT-Clusters;
die geplante Anbahnung und Etablierung der Kooperationsbeziehungen, die Erarbeitung eines gemeinsamen Kooperationsverständnisses, die Einbindung von Schulen in die Arbeit des MINT-Clusters als strategische Partner, die mit einem Letter of Intent dokumentiert wird; wobei Schulen keine Zuwendungsempfänger sein können;
die Langfristigkeit, Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit der in Kooperation geplanten Bildungsangebote an außerschulischen Lernorten oder in Schulen;
die Anbahnung und Etablierung von jahrgangs-/​fächer-/​schulformübergreifenden Bildungsangeboten;
die Einbindung von Schulen in Komplettlösungen für die Zielgruppe(n), z. B. Transport, Verpflegung, Betreuungspersonal;
der besondere Bedarf von Grundschulen;
die Verbindung mit Ganztagsangeboten;
die partizipative Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung der Kooperation und der Bildungsangebote.

2.4 Förderschwerpunkte MINT-Cluster III

Mit der vorliegenden Bekanntmachung „MINT-Cluster III“ werden zwei inhaltliche Förderschwerpunkte gesetzt: Die Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher (A) und die Förderung von Mädchen und jungen Frauen (B). Mindestens einer der beiden Schwerpunkte ist von den Verbundpartnern zu berücksichtigen und im Bildungskonzept darzulegen.

A.
Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher durch MINT-Cluster
Die MINT-Cluster sollten einen Beitrag zur Förderung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen – und damit zur Bildungsgerechtigkeit – im Bereich der MINT-Bildung leisten. Die Spezialisierung auf eng definierte Zielgruppen, z. B. Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung oder Schülerinnen und Schüler bestimmter Schul­formen, ist dabei möglich. Denkbare und nicht abschließend aufgeführte Ansatzpunkte sind:

die Bereitstellung aufsuchender und wohnortnaher Bildungsangebote und die Einbindung von Bezugs- und Vertrauenspersonen der Zielgruppe bzw. von Partnern mit einschlägiger Erfahrung in der Jugend(kultur)arbeit/​Sozialarbeit/​Sozialpädagogik;
praxisorientierte und emotionale Zugänge;
der Einsatz von geeigneten Rollenvorbildern (je nach Zielgruppe);
die Einbindung der Eltern und Lehrkräfte in die Gewinnung und Bindung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern;
die Überwindung von Sprachbarrieren (z. B. durch bilinguale Lehrpersonen) auch in der Kommunikation mit den Eltern;
die Konzentration auf Stärken und Kompetenzaufbau (ressourcenorientierte Ansätze);
die Verknüpfung mit dem Ausbildungssektor (z. B. durch die Einmündung in Betriebspraktika);
besondere Unterstützungsbedarfe bei Fahrtkosten, Verpflegung, mobilen Endgeräten (vgl. auch FAQ);
Transfermöglichkeiten bewährter MINT-Formate für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in die Zielregion.
B.
Förderung von Mädchen und jungen Frauen durch MINT-Cluster
Die MINT-Cluster sollten einen Beitrag zur Förderung von Mädchen und jungen Frauen im Bereich der MINT-Bildung leisten. Denkbare und nicht abschließend aufgeführte Ansatzpunkte sind:

der Einsatz von Rollenvorbildern, weiblichem Lehr- und Betreuungspersonal und Mentoring;
spezifische thematische Zugänge und/​oder partizipative Ansätze;
gezielter Einsatz von koedukativen oder monoedukativen Formaten, etwa zum Aufbau von Selbstvertrauen;
gendersensible Ansätze und sozialen Komponenten in Bildungsformaten, gegebenenfalls Qualifizierungsmaßnahmen zur Stärkung der Genderkompetenz innerhalb des Clusters;
die Ansprache und Sensibilisierung der Eltern hinsichtlich der klischeefreien Interessenbildung und Berufsorientierung von Mädchen;
Transfermöglichkeiten bewährter MINT-Formate für Mädchen in die Zielregion.

2.5 Weitere Anforderungen

Im Rahmen der Förderung erwartet das BMBF, dass die MINT-Cluster

mit der bundesweiten Geschäftsstelle MINTvernetzt (https:/​/​mint-vernetzt.de/​) kooperieren;
sich in die Aktivitäten der Kommunikationsoffensive #MINTmagie (https:/​/​www.mintmagie.de/​mintmagie/​de/​home/​home_​node.html) einbringen und so dazu beitragen, ihre eigenen Angebote und das Thema MINT in der Öffentlichkeit bekannt zu machen;
sich an der extern durch das BMBF beauftragten Begleitforschung beteiligen und entsprechend angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen und
sich am jährlichen, vom BMBF ausgerichteten Netzwerktreffen der MINT-Cluster beteiligen.

Für den Aufbau neuer Clusterstrukturen wird die Vernetzung mit bestehenden MINT-Clustern (https:/​/​www.bildung-forschung.digital/​digitalezukunft/​de/​bildung/​mint-cluster/​mint-cluster_​node.html) bereits in der Antragsphase empfohlen sowie die Unterstützung durch ein bereits bestehendes MINT-Cluster oder durch sonstige Institutionen mit Erfahrungen in der MINT-Bildung z. B. in Form einer Patenschaft. Ein Nachweis dieser Absichtserklärung in Form eines Unterstützungsschreibens (Letter of Intent) ist vorteilhaft.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z. B. Verbände, Vereine, Stiftungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Öffentliche Schulen sind keine eigenen Rechtspersönlichkeiten und somit nicht antragsberechtigt, können aber als strategische Partner in MINT-Cluster eingebunden werden; Schulträger sind als Gebietskörperschaften antragsberechtigt (vgl. auch FAQ).

Cluster/​Projekte, die bereits durch die öffentliche Hand oder von Stiftungen und Verbänden gefördert werden, können im Rahmen dieser Bekanntmachung nur für zusätzliche, neue Maßnahmen gefördert werden. Eine bestehende Förderung durch Dritte ist offenzulegen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/​nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.1

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können ausschließlich Verbundprojekte gefördert werden.

Verbundprojekte setzen sich aus mindestens drei verschiedenen Verbundpartnern zusammen (vgl. Nummer 2.1). Dabei muss jeder Partner für sich antragsberechtigt sein (vgl. Nummer 3) und muss jeweils seinen eigenen Förderbedarf für die skizzierten Arbeiten in einem eigenen Antrag in der zweiten Verfahrensstufe nachweisen.

Die Partner eines Clusters (Partner eines Verbundprojekts im Sinne des Zuwendungsrechts) regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).2

Die Förderinteressierten müssen bereit sein, das MINT-Cluster gemeinschaftlich aufzubauen, weiterzuentwickeln und nach Auslaufen der Förderung weiterzubetreiben. Hierfür ist in der Projektskizze (erste Stufe) bzw. in der Vorhabenbeschreibung (zweite Stufe) ein Konzept darzustellen.

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend den in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderungen sowie dem in Nummer 7.2 dargestellten Verfahren einreichen, sollten über eine Eignung im Umgang mit der Verwendung öffentlicher Mittel verfügen und Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Fördermittel nachweisen können.

Förderinteressierte sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist in der Projektskizze unter „Notwendigkeit der Zuwendung“ kurz darzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren gewährt. Sofern eine Förderung über drei Jahre hinaus angestrebt wird, erfolgt nach drei Jahren eine Zwischenbegutachtung. Fällt diese positiv aus, wird die Förderung für maximal zwei Jahre fortgesetzt. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten sind hierbei vorhabenbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel, die dazu geeignet sind, MINT-Bildung durch Clusterstrukturen anzubieten. Als Sachmittel sind z. B. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, Büro- und Geschäftsbedarf, Öffentlichkeitsarbeit oder Aufträge für außerschulisches Lehrpersonal/​Honorarkräfte zuwendungsfähig (vgl. dazu auch FAQ).

In angemessenem Umfang sind Ausgaben/​Kosten für Schulungen von Projektmitarbeitenden zu Schwerpunktthemen wie Gender-/​Kultursensibilität oder Sozialarbeit zuwendungsfähig (vgl. dazu auch FAQ).

In begründeten Fällen sind Ausgaben/​Kosten für Transport, Verpflegung und mobile Endgeräte für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bildungsangebote in angemessenem Umfang zuwendungsfähig.

Nicht Bestandteil der Förderung ist die Entwicklung von (fachlichen) Inhalten der MINT-Bildungsangebote. Ausgeschlossen sind ebenfalls Ausgaben bzw. Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll bis zu 600 000 Euro pro Cluster für eine maximal vorgesehene Laufzeit von fünf Jahren nicht überschreiten. In gut begründeten Einzelfällen kann die Förderung pro Cluster bis zu 1 Million Euro betragen, insbesondere dann, wenn die in Nummer 2.4 genannten Förderschwerpunkte besonders umfassend adressiert werden. Auch Vorhaben mit geringerem Förderbedarf können gefördert werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Höhe der Zuwendung eine Bagatellgrenze von 10 000 Euro je Verbundpartner nicht unterschreiten sollte.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben/​Kosten, die dem partnerschaftlichen Zusammenschluss (Verbundprojekte) zum Zwecke des Aufbaus und der Bereitstellung von Strukturen für regelmäßige und betreute MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche dienen (vgl. auch FAQ).

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Für diese Förderrichtlinie beträgt eine angemessene Eigenbeteiligung mind. 50 %.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis an Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).

Das BMBF plant, zur Bewertung der Zielerreichung und Wirkungen der Fördermaßnahme Evaluierungsprozesse durchzuführen. Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung/​Neue Impulse für die MINT-Bildung“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Für Anfragen steht montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr ein Beratungstelefon zur Verfügung.

Telefon: 0 30/​31 00 78-56 80
Telefax: 0 30/​31 00 78-2 16
E-Mail: MINT-bildung@vdivde-it.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Das BMBF bietet zusammen mit dem Projektträger Informationsveranstaltungen zu dieser Fördermaßnahme an, die ca. drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Richtlinie online stattfinden werden. Nähere Informationen zu Terminen und Anmeldung können beim Projektträger erfragt werden bzw. werden unter https:/​/​vdivde-it.de/​formulare-fuer-foerderprojekte veröffentlicht. Dort sind auch Vordrucke und Fragen und Antworten (FAQ) zur Förderrichtlinie zu finden.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe des Verfahrens (siehe Nummer 7.2.1) sind zunächst Projektskizzen einzureichen, in der zweiten Stufe (siehe Nummer 7.2.2) sind förmliche Förderanträge zu erstellen.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem oben genannten Projektträger (siehe Nummer 7.1) bis spätestens 6. Juni 2023 Projektskizzen zwingend sowohl postalisch als auch in elektronischer Form vorzulegen.

Für die elektronische Form erfolgt die Einreichung über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ unter https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​.

Die postalische Version ist an folgende Adresse zu senden:

VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung/​Neue Impulse für die MINT-Bildung“
Steinplatz 1
10623 Berlin

Die Projektskizze ist in Abstimmung mit den Verbundpartnern durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Der schriftlich eingereichten Skizze ist ein Anschreiben beizulegen, auf dem die einreichende Institution (bei Verbünden die gesammelten Anschreiben der koordinierenden Institution sowie aller Verbundpartner) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift im Original die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigt. Absichtserklärungen (Letter of Intent) von weiteren Kooperationspartnern (nicht Verbundpartnern) oder Paten sind ebenfalls einzureichen.

Die elektronisch eingereichte Skizze eines Verbunds kann dann ein Anschreiben/​Vorblatt mit den elektronisch gesammelten, rechtsverbindlichen Unterschriften der Verbundpartner enthalten.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Angaben zu allen Punkten enthalten:

Deckblatt mit allgemeinen Angaben zum Projekt:

Titel des Projekts, Akronym (maximal 12 Zeichen) und Kurzbeschreibung des Projekts (maximal 500 Zeichen inklusive Leerzeichen),
Name und Anschrift (einschließlich Telefon und E-Mail) der skizzeneinreichenden Institutionen unter Benennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten,
Hauptansprechperson bzw. Projektkoordination (inklusive Kontaktdaten),
geplante Gesamtprojektlaufzeit (maximal drei Jahre für die erste Projektphase plus gegebenenfalls zwei Jahre für die zweite Projektphase),
geplante Gesamtfördersumme (getrennt aufgeführt und ausdifferenziert nach der ersten und zweiten Projektphase).

Teil A (Darstellung des Projekts/​MINT-Clusters):

1.
Regionale Ausgangslage

Analyse der regionalen Rahmenbedingungen, der bestehenden MINT-Strukturen und ihrer Bildungsangebote in der Zielregion, der regionalen MINT-Bedarfe und organisatorischen Voraussetzungen;
Struktur des MINT-Clusters;
Darstellung der geplanten Partner und ihrer jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen (inklusive einer Darstellung, dass mit dem Zusammenschluss wesentliche regionale Akteure mit entsprechender MINT-Kompetenz eingebunden sind);
Darlegung, wie die geplante MINT-Clusterstruktur neu aufgebaut oder weiterentwickelt werden soll und Darstellung der gegebenenfalls bereits vorhandenen Strukturen, die beim Auf- bzw. Ausbau des MINT-Clusters genutzt werden können, Darstellung von eingebrachten Eigenleistungen;
Beschreibung und Begründung der Aufgaben des zukünftigen Verbundkoordinators.
2.
Bildungsangebote

Beschreibung der geplanten MINT-Bildungsangebote und Zielgruppe(n) unter Berücksichtigung der Ausführungen zum Bildungskonzept in Nummer 2.2, inklusive
Konzept für die Kooperation mit Schulen/​Schulträgern/​Einrichtungen der frühkindlichen Bildung unter Berücksichtigung von Nummer 2.3 sowie
Konzept für die Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher und/​oder für die Förderung von Mädchen unter Berücksichtigung von Nummer 2.4 und mit begründeter Schwerpunktsetzung des Clusters;
Darstellung des angestrebten quantitativen und qualitativen Neuigkeits- und Mehrwerts, der durch die ergänzenden Maßnahmen des geplanten MINT-Clusters erreicht werden soll (insbesondere beim Ausbau bestehender Strukturen);
Darstellung, wie das Zusammenwirken bestehender und neuer Angebote in der Region gewährleistet werden soll (Schnittstellenmanagement und Anschlussfähigkeit);
Angaben zur Qualitätssicherung.
3.
Verstetigung

Darstellung eines belastbaren Betreibermodells für die Zeit nach dem Auslaufen der Bundesförderung, welches schlüssig die Nachhaltigkeit des Clusters darlegt und die im Laufe des Vorhabens erfolgenden Schritte zur Erreichung dieses Ziels beschreibt.
4.
Notwendigkeit der Förderung

Angaben zur Notwendigkeit der Förderung.

Teil B (Arbeitsplan, Finanzierungsübersicht, Zusammenarbeit der Verbundpartner):

Skizzierung des Arbeitsprogramms mit grober zeitlicher Planung sowie einem Überblick über die Zusammenarbeit und jeweiligen Zuständigkeiten der Verbundpartner für die Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten;
tabellarische, grobe Finanzierungsübersicht zu den geplanten Personal-, Sach- und Reisemitteln und gegebenenfalls geplante Auftragsvergaben für die Projektlaufzeit (detaillierte Finanzierungspläne bleiben der zweiten Verfahrensstufe vorbehalten);
Skizzierung der Regelungen zur Zusammenarbeit der Verbundpartner und ihrer weiteren Kooperationspartner und gegebenenfalls Paten.

Anhang 1

Einordnung der Clusterpartner in die vier Bereiche (Wissenschaft und Bildung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft oder öffentlicher Sektor auf kommunaler Ebene) inklusive einer kurzen Begründung in tabellarischer Form (siehe Vorlage für Anhang 1).

Anhang 2

Darstellungen zu den Clusterpartnern (pro Verbundpartner maximal eine halbe Seite);
Kompetenzen der Partner in der außerschulischen Bildung in Bezug auf die Ausrichtung des MINT-Clusters;
Erfahrungen in der Verwendung öffentlicher Fördermittel unter Benennung der Zuwendungsgeber und der Vorhaben (siehe Vorlage für Anhang 2).

Anhang 3

Skizze zum Arbeitsprogramm einschließlich eines groben Finanzierungskonzepts für eine mögliche Anschluss­förderung von maximal zwei Jahren/​24 Monaten (siehe Vorlage für Anhang 3).

Anhang 4

Darstellung einer eventuellen bisherigen Förderung durch die öffentliche Hand oder durch Stiftungen. Sofern nicht zutreffend, ist dies ebenfalls in Anhang 4 zu vermerken.

Anhang 5

Darstellung der bisher von den Clusterpartnern durchgeführten MINT-Angebote in den zwei Jahren vor Einreichung der Skizze und Gegenüberstellung mit den neu aufzunehmenden Angeboten des Clusters (siehe Vorlage für Anhang 5).

Umfang

Die Projektskizzen (Teil A und B) dürfen zwölf Seiten (ohne Anhänge) nicht überschreiten. Seitenbegrenzung ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang, in Arial, Schriftgröße 11 Punkt, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen und Seitenrändern (rechts, links, oben und unten) von mindestens 2 cm. Das Überschreiten der Seitenbegrenzung führt zum Ausschluss der Skizze. Anhang 3 darf maximal drei DIN-A4-Seiten umfassen. Anhang 4 darf maximal eine DIN-A4-Seite umfassen. Tabellen sollten mindestens Schriftgröße 9 haben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Plausibilität und Aussagekraft des Konzepts sowie Relevanz hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen;
Relevanz und zweckmäßige Ausgestaltung der geplanten MINT-Bildungsangebote für die gewählte(n) Zielgruppe(n) unter besonderer Berücksichtigung der Ausführungen zum Bildungskonzept in Nummer 2.2;
zweckmäßige Ausgestaltung spezifischer Fördermaßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche bzw. Mädchen (vgl. Nummer 2.4);
Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Kooperation mit Schulen/​Schulträgern/​Schulverwaltungen, gegebenenfalls mit Einrichtungen der frühkindlichen Bildung (vgl. Nummer 2.3);
zweckmäßige Ausgestaltung der Zielgruppenansprache inklusive Einbeziehung der Eltern/​Familie;
Kompetenzen der Verbundpartner bzw. des eingeplanten Personals, insbesondere in fachlicher, didaktischer, pädagogischer Hinsicht;
Qualität und Eignung der Maßnahmen zur Verankerung des MINT-Clusters in bestehende Strukturen (z. B. kommunales Bildungsmanagement oder ähnliche Initiativen in den Regionen);
bei bestehenden MINT-Regionen, -Verbünden oder -Clustern: Notwendigkeit und Passgenauigkeit neuer Maßnahmen und Konzepte im Vergleich zu den bisher in der Region geleisteten Arbeiten;
Eignung der Verbundpartner zur Verwendung öffentlicher Mittel (vgl. FAQ);
Schlüssigkeit des Finanzierungskonzepts;
Belastbarkeit des Verstetigungskonzepts zum nachhaltigen Betrieb über das Auslaufen der Bundesförderung hinaus.

Anhand der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Hierzu wird das BMBF ein Gutachtergremium berufen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben in der ausgewählten Projektskizze verbindlich zu behandeln sind. Anpassungen, die über die durch das Gutachtergremium formulierten Auflagen hinausgehen, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BMBF bzw. des Projektträgers möglich.

Bei Verbundprojekten legt jeder Antragsteller einen Förderantrag und die mit allen Verbundpartnern abgestimmte Verbundprojektbeschreibung vor, aus der die Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Verbundpartnern ersichtlich ist. Der Verbundprojektbeschreibung ist ein Deckblatt beizulegen, auf dem die jeweiligen Projektleiter der Verbundpartner die Richtigkeit der Angaben in der Verbundprojektbeschreibung per Unterschrift bestätigen. Separate Teilvorhabenbeschreibungen der einzelnen Verbundpartner sind nicht erforderlich.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen erforderlich (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​). Die förmlichen Anträge sind zudem zwingend auch auf dem Postweg einzureichen.

Der in der Aufforderung zur Antragstellung benannte Termin zur Vorlage der förmlichen Förderanträge gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Durch das Gutachtergremium und/​oder das BMBF formulierte inhaltliche Auflagen oder vom Projektträger formulierte Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen (vgl. dazu auch FAQ).

Die Anträge müssen neben den üblichen Ausführungen zu organisatorischen und fachlich-inhaltlichen Planungen und Zielstellungen eine konkrete Abschätzung des Zeit- und Ausgaben-/​Kostenrahmens, eine ressourcenbezogene Arbeits- und Zeitplanung inklusive zu erreichender Meilensteine, einen detaillierten Finanzierungsplan (Personal-, Sachausgaben bzw. -kosten, Reisekosten, Eigen- oder weitere Mittel) und eine Begründung der Notwendigkeit der Zuwendung durch den Bund beinhalten (siehe auch Angaben zu Nummer 7.2.1).

Die Verbundprojektbeschreibung darf 25 Seiten (ohne Anhänge) nicht überschreiten. Seitenbegrenzung ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang, in Arial, Schriftgröße 11 Punkt, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen und Seitenrändern (rechts, links, oben und unten) von mindestens 2 cm. Der Anhang 3 darf insgesamt drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Anhang 4 darf eine DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Tabellen sollten mindestens Schriftgröße 9 haben.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

die inhaltliche und methodische Qualität des geplanten MINT-Clusters;
Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms;
Angemessenheit des Finanzbedarfs;
Belastbarkeit des Verstetigungskonzepts;
Erfüllung etwaiger Auflagen des Gutachtergremiums.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.

Bonn, den 27. Februar 2023

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Maximilian Müller-Härlin

1
Mitteilung der EU-Kommission (2022/​C 414/​01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
2
https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

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