Drohende Insolvenz der Gallus Immobilien eG: Mögliche Risiken für Genossen mit Nachrangdarlehen

Published On: Samstag, 27.07.2024By Tags:

Die finanzielle Schieflage der Gallus Immobilien eG könnte für viele Genossen zu einem bösen Erwachen führen, insbesondere für jene, die ihre Genossenschaftsanteile in Nachrangdarlehen umgewandelt haben. Im Falle einer Insolvenz stehen diese Anleger vor erheblichen Risiken, wie Rechtsanwalt Dr. Marcus Heidmann, Experte für Kapitalanlage- und Genossenschaftsrecht, erläutert.

„Nachrangdarlehen stehen in der Rangfolge der Gläubiger ganz hinten“, erklärt Dr. Heidmann. „Das bedeutet, dass diese Forderungen erst bedient werden, wenn alle vorrangigen Gläubiger befriedigt sind – was in Insolvenzfällen äußerst selten vorkommt.“ Doch damit nicht genug: Der Rechtsexperte weist auf ein weiteres, oft übersehenes Risiko hin: „In bestimmten Fällen könnte der Insolvenzverwalter sogar die Einzahlung von noch nicht geleisteten Darlehensbeträgen fordern.“

Diese Situation tritt ein, wenn Genossen zwar den Umtausch ihrer Anteile in ein Nachrangdarlehen vereinbart, aber noch nicht die volle Summe eingezahlt haben. „Der Insolvenzverwalter hat das Recht und oft sogar die Pflicht, alle ausstehenden Forderungen der Gesellschaft einzutreiben – dazu gehören auch zugesagte, aber noch nicht geleistete Darlehensbeträge“, so Dr. Heidmann.

Für viele Betroffene könnte dies eine doppelte finanzielle Belastung bedeuten: Nicht nur, dass ihre bereits investierten Gelder wahrscheinlich verloren sind, sie könnten nun auch noch zur Zahlung weiterer Summen verpflichtet werden.

Besonders brisant ist die Situation für Anleger, die den Umtausch auf Empfehlung von Vertriebsmitarbeitern vorgenommen haben. „Vertriebler, die solche Umtauschaktionen empfohlen haben, könnten sich nun Regressansprüchen von Anlegern gegenübersehen“, warnt Dr. Heidmann. „Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Risiken nicht ausreichend erläutert wurden oder die Empfehlung nicht im besten Interesse des Anlegers war, könnten Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.“

Der Rechtsanwalt rät betroffenen Genossenschaftsmitgliedern dringend, ihre rechtliche Situation prüfen zu lassen. „Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Es kann Möglichkeiten geben, die eigene Position zu verbessern oder zumindest weitere Verluste zu vermeiden.“

Für die Zukunft mahnt Dr. Heidmann zur Vorsicht bei ähnlichen Angeboten: „Der Umtausch von Genossenschaftsanteilen in Nachrangdarlehen mag verlockend klingen, birgt aber erhebliche Risiken. Anleger sollten sich immer umfassend und unabhängig beraten lassen, bevor sie solche Entscheidungen treffen.“

Die mögliche Insolvenz der Gallus Immobilien eG und ihre Folgen unterstreichen einmal mehr die Wichtigkeit einer sorgfältigen Prüfung von Kapitalanlagen und die potenziellen Risiken, die mit vermeintlich sicheren Anlageprodukten verbunden sein können.

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