Nun, verwundern würde es sicherlich keinen mehr. Aus gut unterrichteten Kreisen gibt es die Information, dass die in Schieflage geratenen Fondsgesellschaften in die Offensive gehen und die ausstehenden Einlagenzahlungen der Anleger gerichtlich einklagen wollen, um Ihre bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen. Ein probates Mittel, wie wir ja von anderen Beteiligungsgesellschaften wissen. Manchmal ist dieses Rückfordern von Ausschüttungen aber auch die einzige Möglichkeit, die Beteiligungsgesellschaft „über Wasser zu halten“. Ob diese Rückforderungen von Anlegerseite aber überhaupt geleistet werden müssen, werden zukünftig sicherlich auch Gerichte entscheiden müssen. Anlegern kann man daher nur den Rat geben, nicht sofort zu bezahlen, wenn eine Aufforderung kommt, sondern sich einen Rechtsrat einzuholen.
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