Jetzt schon von einem Skandal zu sprechen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, ist sicherlich verfrüht, aber natürlich warnt eine BaFin nicht auf ihrer Seite, wenn sie keinen konkreten als auch schwerwiegenden Anlass dafür hat.
Die BaFin weiß natürlich genau, dass eine solche „Warnmeldung“ auf Ihrer Seite dann durchaus reputationsschädigend sein kann. Zumal man dann, wenn man den Hinweis auf der BaFin-Seite lesen kann, nicht abschließend weiß, wie sich dieser Vorgang dann am Ende entwickeln wird. Somit, so Rechtsanwalt Jens Reime, beginnt nun natürlich eine Zeit des Abwartens und der Ungewissheit für alle investierten Anleger. Dieses Abwarten wiederum ist aber auch ein Zeitraum, der dem Unternehmen dann letztlich einen finanziellen Schaden zufügen kann, denn das Vertrauen der Investoren dürfte im Moment einmal „angeknackst“ sein.
Kommentar hinterlassen