Die DS Wohnbau GmbH aus Öhringen wurde vom Landgericht Berlin in I. Instanz zur Rückabwicklung eines Wohnungseigentumskaufvertrages verurteilt. Das Berliner Kammergericht hatte diese Entscheidung bestätigt und nunmehr hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der DS Wohnbau am 01.03.2017 zurückgewiesen. DS Wohnbau: Haftung für Falschberatung
Die Klägerin hatte eine zu vermietende Eigentumswohnung in Leipzig als Kapitalanlage gekauft und wurde im Zuge der Anlageberatung unvollständig über Risiken informiert. Für die DS Wohnbau war ein externer Vertrieb aus Berlin tätig und das Gericht stellte fest, dass sich die Verkäuferin die Falschberatung des Vertriebs zurechnen lassen musste. Es sei daher – was streitig war – auch ein Beratungsvertrag zwischen Käufer und Verkäuferin zustande gekommen. Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.
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