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DSL Bank und Darlehensverträge-Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Aymanejed (CC0), Pixabay
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In den Darlehensverträgen, einschließlich derjenigen der DSL Bank, finden sich in der Regel Klauseln zur Zinsanpassung. Diese Klauseln ermöglichen es der Bank, den Zinssatz anzupassen, zum Beispiel bei variablen Zinssätzen oder nach Ablauf der Zinsbindungsdauer und bei Vorliegen eines entsprechenden Anpassungsrechts, in der Regel zur Erhöhung des Zinssatzes.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zahlreichen Urteilen mit dieser Problematik der Zinsanpassungsklauseln befasst. Dabei hat er festgestellt, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff BGB handelt. Diese unterliegen der rechtlichen Prüfung nach den Maßstäben des AGB-Rechts.

Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH unterliegt die Preisvereinbarung und die Frage der Angemessenheit der Preise für eine Leistung nicht der Inhaltskontrolle. Die Festlegung der Preise gehört zum Kernbereich der privatautonomen Handlungsfreiheit und unterliegt daher primär dem Wettbewerb.

Jedoch unterliegt die Frage der Zinsanpassung einer Kontrolle nach den Maßstäben des AGB-Rechts.

Bei der Vereinbarung variabler Zinssätze zwischen den Parteien ist nach der Rechtsprechung des BGH Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vereinbarung, dass die Zinsanpassung sowohl nach oben (zugunsten der Bank) als auch nach unten (zugunsten des Darlehensnehmers) wirksam erfolgt.

Es ist anerkannt, dass der Kunde, der sich für einen variablen Zinssatz entscheidet, das Risiko von Zinserhöhungen in Kauf nimmt, aber auch die Chance einer Zinssenkung nutzen möchte. Um diese Risiken zu begrenzen, können die Parteien eine Zinsobergrenze und/oder eine Zinsuntergrenze vereinbaren.

Die Rechtsprechung und die Kreditpraxis haben sich darauf geeinigt, den 3-Monats-EURIBOR als Referenzzinssatz für die Zinsanpassung anzusetzen. Der 3-Monats-EURIBOR gibt den Durchschnittszinssatz an, zu dem eine Bank bereit ist, einer anderen Bank Gelder ohne Sicherheiten für eine bestimmte Zeit zur Nutzung zu überlassen.

Die DSL Bank verlangt derzeit von ihren Kunden die Unterzeichnung einer Zinsanpassungsklausel im Rahmen von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Es ist ratsam, den bestehenden Darlehensvertrag zu überprüfen, um festzustellen, ob die vereinbarte Zinsanpassungsklausel wirksam ist und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies für die Kunden haben kann. Erst dann kann entschieden werden, ob die Änderung unterzeichnet werden sollte.

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