Auch dieses Unternehmen, in dem Frau Ida Klinger in der Verantwortung steht, hat keine sonderlich gute Bilanz aufzuweisen.
Schaut man sich diese Bilanz an, dann weist diese Bilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Daraus ergibt sich dann die Bewertung einer bilanziellen Überschuldung.
DSS 2. Beteiligungs GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
BILANZ
AKTIVA
31.12.2018 |
Vorjahr TEUR |
|
A. Anlagevermögen |
||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
104,00 |
1 |
II. Sachanlagen |
45.263,00 |
53 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
413.506,96 |
243 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten |
10.588,96 |
67 |
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
45.617,84 |
0 |
Summe Aktiva |
515.080,76 |
364 |
PASSIVA
31.12.2018 |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
||
I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25 |
II. Verlustvortrag (im Vorjahr: Gewinnvortrag) |
17.102,30 |
61 |
III. Jahresfehlbetrag |
53.515,54 |
78 |
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
45.617,84 |
0 |
B. Rückstellungen |
19.468,46 |
22 |
C. Verbindlichkeiten |
495.612,30 |
334 |
Summe Passiva |
515.080,76 |
364 |
ANHANG
A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die DSS 2. Beteiligungs GmbH mit Sitz in München ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 150725.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses finden hinsichtlich der Bilanzierung und der Bewertung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) einschließlich der Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) Anwendung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften (§§ 288, 274a und 276 HGB) hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) ist beachtet.
Die Postenbezeichnungen des § 266 HGB wurden teilweise an die tatsächlichen Posteninhalte angepasst.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 45.617,84 aus. Die Gesellschaft ist damit zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet.
Ein Gläubiger hat zur Vermeidung der insolvenzrechtlichen Überschuldung einen Rangrücktritt über TEUR 60 erklärt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde von uns aufgrund der oben genannten Verhältnisse und der Angaben der Geschäftsführung unter der Annahme des Fortbestehens des Unternehmens (Going-Concern, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig nach der linearen Methode über 3 Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen angesetzt. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden pro rata temporis abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgten linear nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei wurden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
EDV‑Hardware: 3 Jahre
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung: 5 bis 13 Jahre
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR ein Sammelposten gebildet. Der Sammel-posten wird im Posten Sachanlagen ausgewiesen und im Geschäftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen.
3. Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft ist zum Nennbetrag ausgewiesen und entspricht der Satzung der Gesellschaft und dem Eintrag im Handelsregister.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. Soweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, wurden sie abgezinst.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
B. Erläuterung des Jahresabschlusses
Bilanz zum 31. Dezember 2018
1. Anlagevermögen
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um EDV-Software.
Im Sachanlagevermögen werden im Wesentlichen ein Kraftfahrzeug und Büroeinrichtung ausgewiesen.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die voraus-sichtlichen Aufwendungen für Archivierungskosten und nachlaufende Rechnungen.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
C. Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich einen Angestellten (ohne Geschäftsführung) und zwei Aushilfen.
2. Gesellschaftsorgane
Zur Geschäftsführerin war zum Bilanzstichtag Frau Ida Klinger, Geschäftsführerin, bestellt. Frau Ida Klinger ist einzelvertretungsberechtigt und hat die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
3. Sonstige Angaben
Die DSS 2. Beteiligungs GmbH war zum Bilanzstichtag als Komplementärin unbeschränkt haftende Gesellschafterin folgender Gesellschaften:
– DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG, München,
– DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 2. KG, München,
– DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium KG, München,
– Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, München.
München, 17. Dezember 2019
Ida Klinger
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Januar 2020
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