Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erlebte einen Rückschlag in ihrem Engagement für den Gewässerschutz in Deutschland, als ihre Klage gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster abgewiesen wurde. Im Kern der Auseinandersetzung stand der Vorwurf der DUH, dass die Bundesrepublik ihren verpflichtenden Aufgaben gemäß der EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend nachkomme. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Verunreinigung von Gewässern durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu verhindern und somit das ökologische Gleichgewicht zu wahren.
Die DUH hatte argumentiert, dass zur Verbesserung der Situation ein neues, ambitionierteres nationales Aktionsprogramm erforderlich sei, um den Eintrag von Düngemittelrückständen effektiv zu reduzieren. Die Richter in Münster jedoch begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Umwelthilfe ihre Bedenken bereits im Rahmen der öffentlichen Konsultationen hätte vorbringen müssen. Da dies unterlassen wurde, sei es nun nicht mehr zulässig, diese Argumente vor Gericht einzubringen.
Trotz dieser juristischen Niederlage bleibt ein Silberstreif am Horizont: Die DUH hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte somit nicht das letzte Wort in dieser wichtigen umweltrechtlichen Frage sein. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung wird nicht nur für den Gewässerschutz in Deutschland, sondern auch für die Rolle der Zivilgesellschaft in umweltpolitischen Debatten von Bedeutung sein.
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