In einem Urteil, das Umweltschützer jubeln und Bürokraten seufzen lässt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 23.07.2024 der Bundesregierung Hausaufgaben aufgegeben. Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) muss das Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP) nun in Teilen überarbeitet werden.
Das NLRP, ein Meisterwerk der Abkürzungskunst, soll eigentlich dafür sorgen, dass Deutschland seine Verpflichtungen zur Reduktion von Luftschadstoffen nach der NEC-Richtlinie (noch eine Abkürzung!) einhält. Doch offenbar hat die Regierung bei ihren Berechnungen ein paar Dinge übersehen – oder vielleicht einfach weggehofft?
Das Gericht bemängelte unter anderem, dass die Regierung nicht den aktuellsten Klimaschutz-Projektionsbericht berücksichtigt hat. Anscheinend gilt hier: Alte Zahlen stinken nicht!
Auch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde nicht beachtet. Die erlaubt nämlich Holzpelletheizungen, die zwar gemütlich sind, aber leider auch ordentlich Feinstaub produzieren. Ups!
Beim Kohleausstieg und der Elektromobilität hat sich die Regierung ebenfalls verrechnet. Die Richter haben der Regierung nun freundlich mitgeteilt, dass 2+2 nicht 5 ergibt, egal wie sehr man sich das wünscht.
Die gute Nachricht für die Regierung: Sie muss keinen „linearen Reduktionspfad“ bis 2030 beschließen. Das klingt zwar beeindruckend, ist aber offenbar nicht nötig.
Fazit: Die Regierung muss nun ihre Hausaufgaben machen und das NLRP überarbeiten. Vielleicht sollten sie diesmal einen Taschenrechner benutzen?
Für alle Rechtsnerds: Das Aktenzeichen lautet OVG 11 A 16.20. Perfekt für Ihr nächstes Umweltrecht-Bingo!
P.S.: Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Also könnte es noch spannend werden – Popcorn bereithalten!
Kommentar hinterlassen