Das Landgericht Berlin hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Meta, den Mutterkonzern von Facebook, abgewiesen. Die DUH hatte gefordert, dass Facebook-Gruppen geschlossen werden sollen, in denen zu Hass und Gewalt gegen ihre Aktivisten aufgerufen wurde. Das Gericht befand, dass Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Einzelpersonen nicht ausreichend seien, um ganze Gruppen zu verbieten, und wies auf eine Gesetzeslücke hin. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch plant, in die nächste Instanz zu gehen und fordert eine gesetzliche Regelung gegen soziale Medien, um Opfer von Bedrohungen besser zu schützen.
Meta betonte, aktiv gegen Hassrede vorzugehen und die gemeldeten Inhalte entfernt zu haben. Die DUH berichtete von erfolglosen Versuchen, Meta zur Schließung von Gruppen mit Gewalt- und Morddrohungen zu bewegen, trotz rund 300 Strafanzeigen. Der Fall ist nicht das erste Mal, dass sich die Berliner Justiz mit Vorwürfen gegen Meta befasst. In einem früheren Fall hatte das Berliner Kammergericht der Grünen-Politikerin Renate Künast Recht gegeben, die sich gegen beleidigende Facebook-Posts gewehrt hatte. Nach anfänglichem Widerstand musste Meta schließlich die Daten der postenden Nutzer herausgeben.
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