Die BaFin weist darauf hin, dass die Betreiberin der Website concordinvest.ltd/de, die Dulcet Group LLC mit Geschäftsanschrift in Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Dulcet Group LLC betreibt auf der beschriebenen Website eine Handelsplattform und bietet dort Aktien, Indizes, Währungen, Rohmaterialien und Obligationen an. In diesem Zusammenhang behauptet die Gesellschaft wahrheitswidrig und missbräuchlich unter der Firmierung Concord Invest von der BaFin lizenziert zu sein. Damit täuscht sie eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vor.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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