Stellen Sie sich vor, Sie wären ein 44-jähriger Rechtsanwalt, der sich zu Silvester denkt: ‚Neues Jahr, neues Ich – und warum nicht gleich ein neuer Titel?‘ Genau das dachte sich wohl unser findiger Jurist, der kurzerhand beschloss, sich zum Jahreswechsel 2021/2022 selbst zum Doktor zu promovieren – zumindest auf dem Papier.
Mit voller Überzeugung und einer Prise Chuzpe marschierte unser angehender ‚Dr. iur.‘ am 21. Dezember ins Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf und erklärte, er habe promoviert. Sein Ziel: den frisch gebackenen Titel im brandneuen Personalausweis verewigen lassen. Doch leider – oh Schreck – verlangte das Amt so etwas wie Beweise. Pech gehabt!
Unverdrossen ließ unser kreativer Geist den Kopf nicht hängen und zauberte am 31. Januar 2022 einen neuen Plan aus dem Hut. Diesmal schwang er sich zu noch größeren Höhen der Einfallsreichtum auf und präsentierte eine glänzend gefälschte Promotionsurkunde der Universität Jena. ‚Seht her, hier steht es schwarz auf weiß!‘, wollte er triumphierend rufen. Doch wieder machten die Bürokraten ihm einen Strich durch die Rechnung und verweigerten die Eintragung des edlen Titels sowohl im Personalausweis als auch im Melderegister.
Jetzt sieht sich unser kühner Nachwuchs-Doktor einer Anklage wegen Titelmissbrauchs und Urkundenfälschung gegenüber, und das alles nur, weil er seinem Namen ein bisschen mehr Glanz verleihen wollte. Ob er wohl bei der nächsten Karnevalsfeier als ‚Dr. Falschbeurkundung‘ auftreten wird? Ach, was für ein Missgeschick in der Welt der Titeljäger!
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