Im Revisionsprozess um nicht gezahlten Mindestlohn hat das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt die Verurteilung eines Unternehmers zu einer Geldstrafe bestätigt.
Die Richter wiesen seinen Einspruch gegen eine Entscheidung des Landgerichte Magdeburg zurück. Damit ist erstmals in Deutschland ein Unternehmer, der den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht gezahlt hatte, wegen einer Straftat und nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt.Gutes Zeichen finden wir. Jeder Mensch der 8 Stunden am Tag arbeitet muss auch von seinem Verdienst leben können.
Kommentar hinterlassen