Am 3. September 2024 haben die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) strafprozessuale Maßnahmen gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der Online-Gruppierung „New World Order“ durchgeführt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung gehandelt zu haben, die systematisch Straftaten wie Cybermobbing und Cyberstalking beging. Diese Vereinigung hatte es vor allem auf Personen aus der Online-Streamer-Szene abgesehen, wobei häufig besonders schutzbedürftige oder kognitiv beeinträchtigte Menschen Opfer der Angriffe wurden.
In den frühen Morgenstunden durchsuchten die Einsatzkräfte des BKA sowie der Landespolizeien von Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen insgesamt zehn Wohnungen. Dabei wurden zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sichergestellt, die nun ausgewertet werden.
Die „New World Order“ operierte ausschließlich virtuell. Die Gruppierung terrorisierte ihre Opfer durch Bedrohungen und Beleidigungen über soziale Medien. Dabei wurden auch verfassungswidrige Symbole und volksverhetzende Inhalte verbreitet, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen und sie zur Aufgabe ihrer Online-Präsenz zu zwingen – eine Vorgehensweise, die die Gruppe als „Masken-Games“ bezeichnete.
Eine weitere gängige Methode war das sogenannte „Doxing“, bei dem personenbezogene Daten der Opfer illegal beschafft und in Livestreams veröffentlicht wurden. Dazu nutzten die Täter manipulierte Telefonnummern, um sich als vertrauenswürdige Behörden oder Organisationen auszugeben und an die Daten zu gelangen.
Darüber hinaus verübten Mitglieder der Gruppierung sogenannte „Swatting“-Angriffe, bei denen sie durch gefälschte Notrufe Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Polizei oder Gasnotdienste zu den Wohnungen der Opfer schickten, oft mit dem Ziel, dass die Polizei während eines Livestreams in die Wohnung eindringt.
Mit diesen koordinierten Durchsuchungen setzen ZIT und BKA ein weiteres Zeichen im Kampf gegen Bedrohungen und Hass im Internet. Bereits im März 2024 hatten die Behörden mit einem bundesweiten Aktionstag gegen frauenfeindliche Online-Hetze deutlich gemacht, dass solche Taten konsequent verfolgt werden. Auch der heutige Ermittlungserfolg zeigt: Straftaten im digitalen Raum bleiben nicht ohne Folgen, insbesondere wenn verletzliche oder schutzbedürftige Personen zum Ziel der Angriffe werden.
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