Die Durchsuchung von 54 Objekten wurde in enger Abstimmung zwischen der eigens bei der ZAC NRW eingerichteten Task Force zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien und den mit der Vollstreckung der Beschlüsse betrauten örtlichen Polizeidienststellen in Aachen, Bochum, Bonn, Borken, Coesfeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gelsenkirchen, Höxter, Herford, Köln, Krefeld, Minden-Lübbecke, Mettmann, Mönchengladbach, Olpe, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt, Wesel und Wuppertal im Rahmen einer koordinierten Aktion durchgeführt.
Die Durchsuchungsmaßnahmen richten sich sämtlich gegen Beschuldigte, die sich bzw. anderen vor allem über soziale Netzwerke kinderpornographische Inhalte verschafft haben sollen. Haftbefehle wurden nicht vollstreckt.
Die Ermittlungsmaßnahmen resultieren nicht aus der „EG Berg“ bzw. dem Münsteraner Ermittlungskomplex „EK Rose“, sondern beruhen überwiegend auf Mitteilungen des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). Hierbei handelt es sich um eine Organisation aus den USA, die Hinweise im Zusammenhang mit Straftaten gegen Kinder entgegennimmt und sie an die für die weiteren Ermittlungen zuständigen Behörden in den USA und im Ausland weiterleitet.
Die Durchsuchungen bezogen sich auf Wohnanschriften in Aachen (1), Beverungen (1), Bochum (2), Bonn (1), Castrop-Rauxel (1), Datteln (1), Dortmund (2), Duisburg (2), Düsseldorf (1), Dülmen (1), Eschweiler (1), Essen (4), Gelsenkirchen (1), Hattingen (1), Herne (1), Herzogenrath (1), Hille (1), Hüllhorst (1), Höxter (1), Köln (2), Krefeld (3), Leichlingen (1), Löhne (1), Lübbecke (1), Marl (1), Monheim am Rhein (1), Mönchengladbach (1), Niederkassel (1), Olpe (1), Overath (1), Recke (1), Sankt-Augustin (3), Siegen (1), Stadtlohn (1), Troisdorf (1), Velbert (1), Vreden (1), Wiehl (1), Wuppertal (3) und Xanten (1).
Es konnten bislang 440 Datenträger sichergestellt werden, einzelne Beschuldigte haben sich bereits geständig eingelassen. Darüber hinaus haben sich Anhaltspunkte zu weiteren Straftaten (Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz) ergeben. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert an.
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