Durchsuchungsmaßnahme im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute aufgrund einer Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Stuttgart im Innenministerium in Stuttgart Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt und Beweismittel sichergestellt.
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