DV Gamma 1 GmbH & Co. KG
Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 48302
Mitteilung nach § 264 Abs. 3 HGB über die Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019
Die Gesellschafterversammlung der DV Gamma 1 GmbH & Co. KG hat der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 zugestimmt.
Die DV Gamma 1 GmbH & Co. KG wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss i.S.d. § 264 Abs. 3 Nr. 3 HGB der Deutsche Vermögensberatung Holding GmbH mit Sitz in Marburg einbezogen, der gemäß § 325 HGB offengelegt wird.
Die Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG mit Sitz in Frankfurt am Main hat gegenüber der DV Gamma 1 GmbH & Co. KG gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB folgende Patronatserklärung abgegeben:
„Wir sagen hiermit gegenüber der DV Gamma 1 GmbH & Co. KG gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB zu, für die von ihr bis zum 31. Dezember 2019 eingegangenen Verpflichtungen für den Fall einzustehen, dass sie im Geschäftsjahr 2020 nicht in der Lage ist, diese Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Diese Erklärung begründet keine unmittelbaren Ansprüche Dritter und die Abtretung von Ansprüchen aus dieser Erklärung ist ausgeschlossen.“
Frankfurt am Main, den 19. Februar 2020
DV Gamma 1 GmbH & Co. KG
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