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dvgeno Deutsche Vermietergenossenschaft eG ein Fall für das Bundesamt für Justiz?

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Im Rahmen unserer Recherchen zum DEGP e.V. sind wir auch auf die genannte Genossenschaft gestoßen. Dabei hat sich herausgestellt, dass möglicherweise Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Gesetzestreue bestehen könnten. Insbesondere fällt auf, dass die letzte veröffentlichte Bilanz der Genossenschaft im Unternehmensregister/Bundesanzeiger aus dem Jahr 2018 stammt. Warum seitdem keine weiteren Bilanzen veröffentlicht wurden, ist uns nicht bekannt.

Fakt ist jedoch, dass in Deutschland das Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Überwachung und Einhaltung der Pflicht zur Hinterlegung und Veröffentlichung fälliger Jahresabschlüsse verantwortlich ist. Daher haben wir den Sachverhalt an das BfJ weitergeleitet, um eine Prüfung zu veranlassen.

Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass auch der zuständige genossenschaftliche Prüfverband eine Rolle bei der Sicherstellung der Einhaltung solcher gesetzlichen Vorgaben spielen sollte. Im vorliegenden Fall wäre dies offenbar der DEGP e.V. mit Sitz in Dessau, wie wir dem Impressum der Genossenschaft entnehmen konnten. Es liegt im Interesse aller Mitglieder und Stakeholder einer Genossenschaft, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um Vertrauen und Transparenz sicherzustellen.

 

FireShot Webpage Capture 245 – ‚Impressum I dvgeno‘ – www.dvgeno.de

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