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DVS Deutscher Verbrauchschutzring muss Rückzieher machen in Bezug auf das Unternehmen Lombardium

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Das ist sicherlich eine Meldung die sich der DVS gerne erspart hätte. Die Frage ist dann noch wie viel Mandanten man dann mit dieser Meldung eingefangen hat.

Das kann man auf der Seite des DVS lesen:

Richtigstellung zur Meldung vom 14.03.2016: Lombardium Hamburg

17.03.2016. In unserem Artikel vom 14.03.2016 „Bafin-Verbot, Insolvenzantrag – so steht es um Lombardium Anleger“ hatten wir in Bezug auf die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG geschrieben, dass „…die BaFin im vergangenen Jahr das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft untersagte…und mittlerweile ein Insolvenz-Antrag gestellt wurde“. Diese Aussage ist falsch.

Die Insolvenz betrifft NICHT, wie man dem Anfangstext fälschlicher Weise entnehmen könnte, die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, sondern, wie es später im Text zu lesen ist, das Emissionshaus Fidentum GmbH, ebenfalls aus Hamburg. Über die Fidentum GmbH konnten sich Anleger indirekt an der Lombardium GmbH & Co. KG beteiligen.

Am 4. Dezember 2015 gab die Finanzaufsicht BaFin der Lombardium auf, das von ihnen ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft einzustellen und die entsprechenden Darlehensverträge unverzüglich abzuwickeln. Am gleichen Tag stellte die Fidentum GmbH den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hamburg, welches das Verfahren am 17. Dezember 2015 eröffnete (Az.: 67c IN 473/15). Über die Fonds der Fidentum GmbH konnten sich Anleger an der Erste Oberfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG beteiligen. Die Gelder der Anleger wurden dann verwendet, um der Lombardium Darlehen zu gewähren.

So gesehen gibt es eine Verflechtung zwischen dem insolventen Emissionshaus Fidentum GmbH und der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Dass die Fidentum am gleichen Tag Insolvenz beantragt, an dem die BaFin der Lombardium die Abwicklung des Kreditgeschäftes aufgab, betrachten viele Anwälte als auffällig.

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