Sie haben Geld verloren bei den Geschäften mit der DWL Deutsche Wertlager GmbH? Dann lassen sie das nicht auf sich sitzen, denn Ihr Berater – derjenige, der Ihnen das Gold verkauft hat – ist nach Meinung eines von uns befragten Rechtsanwaltes in der Beraterhaftung.
Tatsache ist, dass sie im Insolvenzverfahren nicht viel von ihrem verlorenen Geld wiedersehen werden, also bleibt letztlich nur noch der Berater als mögliche haftende Person.
Wir gehen alle in unserer Redaktion davon aus, dass die Berater seit geraumer Zeit wissen mussten, dass das Geschäftsmodell nicht funktionieren konnte. Trotzdem haben alle Berater fleißig TOP-Provisionen kassiert, wie wir aus einzelnen Gesprächen wissen. Genau diese TOP-Provisionen haben dann wohl den einen oder anderen Vermittler auch „blind vor dem Risiko des Geschäftsmodelles der DWL“ werden lassen.
War ja auch nicht sein Geld, was da eingesetzt wurde für ein „Glücksspiel“.
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