Das wird sicherlich auch Auswirkungen auf das E-Book Angebot bei Ebay oder Amazon haben. Anbieter von E-Book- und Hörbuch-Downloads dürfen den Weiterverkauf der Dateien untersagen. das besagt ein aktuelles Urteil des OLG Hamm in Nordrhein- Westfalen. Die Verbraucherzentrale hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der das Verbot des Weiterverkaufs in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert hat. (BGH AZ: I-ZR 120/14, OLG Hamm AZ: 22 U 60/13)
Kommentar hinterlassen