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Münster
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Juni 2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG um 54.300.00 EUR auf 50.000,00 EUR herabzusetzen. Der Beschluss der Herabsetzung des Grundkapitals wurde 25. Juni 2021 in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster eingetragen. Hiermit werden die Gesellschaftsgläubiger, deren Forderungen vor Bekanntmachung der Eintragung des Beschlusses begründet worden sind, aufgefordert, sich innerhalb von sechs Monaten bei der Gesellschaft zu melden, um Sicherheitsleistung oder Befriedigung zu verlangen.
Eine Rückzahlung des Kapitalherabsetzungsbetrages an Sie darf erst erfolgen, nachdem seit der o.g. Bekanntmachung sechs Monate verstrichen sind und nachdem den Gläubigern, die sich rechtzeitig gemeldet haben, Befriedigung oder Sicherheit gewährt worden ist.
Der Vorstand
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