In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.R.E.S. GmbH European Real Estate, Hohenferchesarer Straße 64, 14778 Beetzsee,
Geschäftszweig:
Die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen entsprechend dem Erscheinungsbild
eines Immobilienmaklers im europäischen und außereuropäischen Raum.
HRB 21626
wurde auf den Insolvenzantrag vom 12.06.2014 wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung heute, am 04. August 2014, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde ernannt:
Rechtsanwalt Jesko Stark, Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2014 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 08.10.2014, um 12:00 Uhr im Gebäude des
Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 – 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des
Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt
aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271
und 272 InsO bezeichneten Gegenstände mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen gegeben. Die
Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das
Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere
Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467
Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Potsdam, 04.08.2014
Kommentar hinterlassen