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E.S. Invest AG – Vorwurf ein Schneeballsystem betrieben zu haben

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Die Liste der Vorwürfe gegen das Unternehmen E.S. Invest und Jürgen Staudhammer ist lang, wenn man einmal zu Herrn Staudhammer und seinem ES Invest im Internet recherchiert. Viele Rechtsanwälte haben Herrn Staudhammer und sein Unternehmen „in der Mache“, wie man so schön sagt. In vielen Kommentaren ist von Betrug und einem Schneeballsystem zu lesen. Worum geht es eigentlich?

Bei dem besagten Betrugsfall geht es um die Firma E.S. Invest AG mit Firmensitzen in St. Gallen, Burghausen und Braunau und deren Inhaber Jürgen Staudhammer. Ein Strafverfahren gegen Herrn Staudhammer läuft bei der Staatsanwaltschaft München II unter dem Aktenzeichen  69 Js 14806/13. Das vorliegende Strafverfahren wurde uns telefonisch von der Staatsanwaltschaft bestätigt.

Der Vorwurf

Der Vorwurf lautet über ein Schneeballsystem sollen rund 20 Millionen € von Herrn Staudhammer eingesammelt worden sein. Die Anzahl der Geschädigten dürfte bei 700 liegen. Betroffen sein sollen auch einige größere Einzelanleger mit einer Investition zwischen 850.000,– und 200.000.– € . Von den 20 Millionen € konnten mittels Kontenblockierungen ca. 6,5 Millionen € gesichert werden. Die Forderungen an Herrn Staudhammer sollen sich auf insgesamt rund 74 Millionen belaufen. Da Herr Staudhammer seine Firmensitze und Konten in Deutschland und der Schweiz hatte, gibt es jetzt für Deutschland einen Insolvenzverwalter, und einen in der Schweiz.

Geschäftsmodel des Herrn Staudhammer

Herr Staudhammer bzw. sein Unternehmen E.S. Invest bot Seminare für Future- und Optionshandel an sowie Futures-Verträge, die eine Rendite von jährlich zwischen 15 und 20% versprachen. Die Glaubhaftigkeit seines Anlagengeschäftes wurde untermauert durch entsprechende Broschüren mit viel Fachbegriffen und mathematischen Formeln. Herr Staudhammer gab in Gesprächen an, dass er Mathematik studiert hat, was bedingt stimmt. Die E.S. Invest war auch in Österreich tätig.  Auch dort soll ein Ermittlungsverfahren laufen. Weitere Informationen hierzu gibt es nicht.  Die Firma war in der Schweiz in keiner Selbstregulierungs-Organisation (SRO) registriert und auch nicht bei der Bafin gemeldet bzw. registriert. Die Bafin stoppte die Geschäft von E.S. Invest im Zeitraum Juli/August 2013 und ließ die Vermögenswerte des Vermögensverwalters aus Bayern einfrieren. Die von Jürgen Staudhammer eingesammelten Gelder sind angeblich direkt an die Staudhammer St. Galler Firma geflossen und von dort aus wer weiß wohin.  In den Verträgen sicherte Staudhammer seiner Firma als sogenannter Geschäftsbesorger volle Handlungsvollmacht zu.

Umsetzung

Herr Jürgen Staudhammer arbeitete für seine Anlagemöglichkeiten mit externen Vermittler, die in Deutschland für ihn auf Werbetour gingen. Es soll sich um insgesamt 35 Vermittler handeln. Ich wurde auch ein Opfer und zwar durch einen Berater in meinem Bekanntenkreis, Herrn G. B. Dieser wiederum wurde von einem anderen Berater gewonnen, Herrn C. G., der interessanterweise  Dozent für das Fachgebiet Kundenberatung (Spezialist für Alternative Investments), am Campus-Institut München ist. Fahrlässig aus meiner Sicht war, das weder der Berater G. B. noch C.G. es für ihre Pflicht hielten, die Bafin-Zulassung von Herrn Staudhammer bzw. E.S. Invest nachzuprüfen. Beide Berater und Ihre Familien waren laut deren Aussage auch hoch bei E.S. Invest investiert. Weiterhin fahrlässig war, dass die Vermittler mit Panikmache, Menschen dazu bewegt haben, angeblich unsichere (steuerfreie) Lebensversicherungen oder Bausparverträge zu kündigen, um das Geld „sicher“ bei E.S. Invest zu investieren. Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit E.S. Invest garantierte Kapitalerhalt. Genau das wurde auch immer von der Vermittlern in Gesprächen betont.

Die Tatsache, dass Staudhammer/E.S. Invest Finanzgeschäfte seiner Vermittler großzügig belohnte, machte diese offensichtlich blind. Ob sie in das Betrugsgeschehen einbezogen waren, lässt sich nicht nachweisen. Die Provisionierung der Berater laut vertrauenswürdigen Quellen sah so aus, dass sie 4% als Abschlussprovision erhielten, sowie eine Bestandsprovision von 1,5 % pro Jahr auf das Anlagevermögen. Es könnte durchaus sein, dass Vermittler ggf. Kenntnis von der wirtschaftlichen Situation von Herrn Staudhammer hatten. Dann könnte man die Vermittler in der Mithaftung sehen.

2013

Im August/September letzten Jahres befanden sich E.S. Anleger in einer Schockstarre, so dass sie für rechtliche Beratung und Hilfe nur allzu offen waren. Da auch die Berater Anleger waren, wurden die Rechtsanwaltskontakte von diesen hergestellt. Vertreten wurden rund 300 Anleger über einen Münchner Rechtsanwaltskanzlei. Ein Arrestbefehl wurde umgehend beantragt mit der Zusicherung, dass dieser Gültigkeit habe auch wenn ein Insolvenzverfahren eine geraume Zeit nach dem richterlich erteilten Arrestbefehl in die Wege geleitet wird, so dass davon ausgegangen werden konnte nichts von einer anstehenden Insolvenz geahnt zu haben. Eine anstehende Insolvenz war auch im September 2013 kein Thema. Diese erfolgte kurz vor Ablauf der Frist für das Greifen des Arrests. Das Arrestverfahren erfolgte in Form einer  Sammelklage. Ferner wurde eine Schuldanerkenntnis von Herr Staudhammer erwirkt, zu der er sich freiwillig bereiterklärt hatte. Ob diese Maßnahmen jemals  greifen werden ist fragwürdig und steht in den Sternen. Die Kosten waren nicht unerheblich und wurden teilweise nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Dumm für die Anleger

Auch sogenannte Scheingewinne müssen versteuert werden. Somit gab und gibt es im Falle E.S. Invest nicht ganz unbeträchtlich Einnahmen für das Finanzamt.

Nullrunde für die Anleger

Nachdem ordentlich von allen Seiten abgesahnt wurde, drehen nun die sich betrogen fühlenden eine Nullrunde oder zahlen schlimmstenfalls noch drauf für Rechtsanwaltskosten und Einkommensteuer.  So sieht dann eine kapitalerhaltende Anlage aus. Nun denn……………….

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