Nein. Mit dem E-Scooter erreichen Sie ähnliche Geschwindigkeiten wie auf dem Fahrrad. Sie sind deswegen – ebenso wie auf dem Fahrrad – nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Gleichwohl empfiehlt es sich im Straßenverkehr dennoch, einen Helm zu tragen.
Ja. Tritt die neue Verordnung für die „Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge“ in Kraft, dürfen Sie öffentliche Straßen hiermit nur dann nutzen, wenn Ihr Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette besitzt – ähnlich wie beim Motorrad. Das gilt für alle Elektroroller, die mehr als 6 Kilometer pro Stunde fahren können.
Alle Besitzer müssen solche E-Scooter versichern, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. Sie bekommen von der Versicherung ein Kennzeichen, das Sie am Tretroller anbringen müssen. Damit – und mit einem Versicherungsschein – können Sie dann unterwegs nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Die Kennzeichen werden aus drei Ziffern und drei Buchstaben bestehen. Sie sind für 12 Monate gültig, werden für je ein Jahr bezahlt und müssen unter der Rückleuchte des E-Scooters angebracht werden.
Wichtig: Den Versicherungsschein sollten Sie auf Fahrten immer dabei haben. Auch wenn Sie andere mit Ihrem E-Scooter fahren lassen, müssen diese Ihren Versicherungsschein parat haben.
Welche Versicherungen Sie für Fahrrad oder Motorrad brauchen, um gut geschützt auf Touren zu kommen, erfahren Sie hier.
Warum fahren E-Scooter noch nicht in Deutschland?
Noch haben E-Scooter in Deutschland keine Straßenzulassung. Deshalb dürfen die Elektro-Tretroller derzeit noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Denn das ist in Deutschland nur für die in der „Mobilitätshilfenverordnung“ (MobHV) konkret genannten Fahrzeuge erlaubt. E-Scooter werden darin noch nicht genannt.
Das kann sich 2019 ändern: Dann soll die neue „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV) die Teilnahme für E-Tretroller am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Damit E-Scooter auch in Deutschland Schule machen können, muss nach dem Bundeskabinett noch der Bundesrat den Plänen zustimmen.
Wo dürfen E-Scooter dann fahren?
Gemäß dem Entwurf der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie können Ihren E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, dürfen Sie mit den E-Fahrzeugen die Straße nutzen. Voraussetzung: Die Elektro-Roller können je nach Modell mindestens zwölf Kilometer pro Stunde schnell fahren. E-Fahrzeuge, die weniger als 12 Kilometer pro Stunde fahren können, sollen nur auf Gehwegen, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen gefahren werden.
Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
Grundsätzlich dürfen Elektrokleinstfahrzeuge wie der E-Scooter eine Fahrtgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde erreichen.
Wie schnell ein elektrisch angetriebener City-Roller unterwegs ist, hat nach den bisherigen Plänen auch Auswirkungen darauf, wer ihn fahren darf:
- E-Scooter, die bis zu zwölf Kilometer pro Stunde fahren, sind für Fahrer ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben.
- Schnellere Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen zwölf und 20 Kilometer pro Stunde dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden.
Brauche ich für die E-Roller einen Führerschein?
Nein. Da Sie mit dem E-Scooter maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren dürfen, brauchen Sie laut dem Entwurf zur „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ keinen Führerschein.
Quelle:VBZ
Ich habe mir schon längst son Teil gekauft. Und jetzt erfahre ich, dass die nicht angemeldet sind…also illegal sind.
Jeder sollte bevor er sich einen Escooter kauft, erstmal Testberichte durchlesen und prüfen, ob die Scooter legal sind. (Aktuell nur 4 Modelle).
Testseiten gibts einige http://www.e-tretroller-kaufen.de/testberichte
oder bei Amazon direkt.