Ab Anfang 2011 werden an Tankstellen in Deutschland auch Benzinsorten mit bis zu 10 % Bioethanol angeboten. Diese neuen Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. “E” steht für Ethanol, die Zahl “10″ für 10 %. Bisher betrug der Bioethanolanteil im Benzin bis zu 5 %.
E10 wird an Zapfsäulen deutlich gekennzeichnet: Dort steht der Name der Benzinsorte mit dem Namenszusatz “E10″- also beispielsweise “Super E10″. Beim herkömmlichen Benzin steht an den Zapfsäulen wie bisher nur der Name der Benzinsorte – also beispielsweise “Super”.
Alle nicht nachgewiesen E10-verträglichen Fahrzeuge sollten ausschließlich die bisherigen Benzinsorten tanken. Die Kraftstoffanbieter werden in Deutschland per Verordnung verpflichtet, diese weiterhin anzubieten und zwar zeitlich unbefristet.
Die einzelnen Fahrzeughersteller geben Auskunft, ob Ihre Fahrzeugmodelle E10 vertragen. Die Deutschen Automobil Treuhand GmbH hat eine Liste E10 verträglicher Fahrzeuge herausgegeben.
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