Die BaFin hat E3 Solar Finance (auch als E3SolarFinance bekannt), London, Großbritannien, mit Bescheid vom 08 August 2022 aufgegeben, den ohne Erlaubnis erbrachten Eigenhandel und die unerlaubte Drittstaateneinlagenvermittlung sofort einzustellen.
Das Unternehmen unterhält die Internetseite e3solfin.com und bietet den Kunden Aktien aus eigenen Beständen an. Den Transaktionen legt das Unternahmen deutschsprachige „Aktienkaufverträge“ zugrunde. Die Kaufpreiszahlungen überwiesen Kunden auf Konten in Großbritannien, erhalten jedoch im Gegenzug keine Aktien. Darüber hinaus vermittelt das Unternehmen Festgeldkonten in Großbritannien.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) und die Drittstaateneinlagenvermittlung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandkräftig.
- Betrüger:E3 Solar Finance/e3solfin.com: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels und der Drittstaateneinlagenvermittlung
- Rechtsanwalt Reime Bautzen Betrüger:E3 Solar Finance/e3solfin.com: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels und der Drittstaateneinlagenvermittlung
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